Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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Methode. Wie diese im Einzelnen beschaffen sein muss, kann 
nicht an diesem Ort erörtert werden, für sicherstehend aber 
halten wir die Nothwendigkeit einer gewissen Isolirung jeder zu 
behandelnden Institution. Die Bemühung sie zugleich in ihrer 
Gesetzmässigkeit und ihrer Complication mit allen anderen socialen 
Verhältnissen darzustellen, ist eine von vornherein aussichtslose. 
Wir verweisen diesbezüglich auf CARL MENGER’s „Untersuchungen 
über die Methode der Socialwissenschaften ‚“ namentlich auf das 
6. Kapitel: „Ueber die Theorie, dass die volkswirthschaftlichen 
Erscheinungen in untrennbarem Zusammenhang mit der gesammten 
socialen und staatlichen Entwickelung der Völker zu behandeln 
seien.“ Das Ziel der Forschung wird es sein Gesetze zu entdecken, 
welche die Welt der Erscheinungen beherrschen und durchdringen 
und sowohl zur Aufhellung einer sonst unbekannten Vergangenheit, 
als vielleicht zur Vorausbestimmung künftiger Bildungen dienen 
können. Andere Ziele, wie die Erziehung des sittlichen Willens u. dgl. 
mögen wohl daran geknüpft werden, liegen jedoch bereits ausserhalb 
des Rahmens der sociologischen Rechtslehre. Die diesbezüglichen 
Forschungen sind, wie an anderem Ort entwickelt werden wird, 
ein Theil der theoretischen Socialwissenschaft, nicht der Geschichte, 
wenn sie auch des allgemeinhistorischen Interesses nicht entbehren. 
Im Vorstehenden sind wir genöthigt gewesen in polemischer 
Weise die Resultate und die Methode der neuen Wissenschaft 
gegen Prof. STOERK, den Herausgeber dieser Zeitschrift, in Schutz 
zu nehmen. Zugleich haben wir einen Theil der Lehren Posr’s, 
des Altmeisters der ethnologischen Jurisprudenz, einer neuerlichen, 
ablehnenden Beurtheilung unterzogen. Wir sind es ihm schuldig, 
hier neuerdings und ausdrücklich hervorzuheben, wie hoch wir 
seine actuellen Verdienste um die sociologische Rechtslehre 
anschlagen. Die letztere befindet sich aber in dem unvermeidlich 
von Zweifeln und Kämpfen begleiteten Stadium des Werdens; 
da ist es ein Verdienst, das Zweifelhafte und der Klärung 
Bedürftige zur Discussion zu bringen. Das hat durch seine 
Studie STOERK gethan und dafür glauben wir ihm, wie im eigenen 
Namen, so in dem aller mitinteressirten Fachgenossen unseren 
Dank aussprechen zu sollen.
	        
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