Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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Theilnahme, Konkurrenz und Rückfälligkeit, sowie Konfiskation praktischer 
behandeln lassen. 
Zum Schlusse geben wir mit dem Herrn Verfasser dem Wunsche 
Ausdruck, dass bereits auf den Universitäten besondere Vorlesungen über 
Steuerrecht und Steuerstrafrecht gehalten würden, damit schon den Studi- 
renden der Werth und die Wichtigkeit gezeigt werde, welche für den Staat 
darin liegt, dass den Abgabengesetzen Folge gegeben wird, damit sie lernen, 
was es bedeutet, 
dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist, 
und dass die Verletzung der Steuergesetze nicht bloss ein Unrecht gegen den 
Staat, sondern auch gegen den Mitbürger darstelle, weil für die hinterzogenen 
Gefälle bezw. für die dadurch dem Staate und mittelbar den Gemeinden 
entgehende Einnahme stets Andere, oft weniger Bemittelte mit aufkommen 
müssen, Severin. 
Berichte der GEHE-Stiftung zu Dresden. 188°/s und 188°. Verlag 
von v. Zahn & Jaensch. SS. 50. und 19. 
Die vor zwei Jahren in Dresden activirte Stiftung Franz Lupw. 
GEHE’s nimmt unter den in den letzten Jahren durch testamentarische Ver- 
fügung entstandenen gemeinnützigen Anstalten Deutschlands nicht bloss einen 
bemerkenswerthen, wie der verdienstvolle Berichterstatter und Geschäfts- 
führer derselben, Herr THeoporR PETERMANN, bescheiden annimmt, sondern 
den hervorragendsten Platz ein. Sowohl durch die Grösse des ihr zur 
Basis dienenden Stiftungsvermögens, welches zur Zeit zwei Millionen Mark 
beträgt, als vor Allem durch die Richtung der der Corporation gesetzten 
Aufgaben humanitärer und wissenschaftlicher Natur. Ausgehend von 
dem zutreffenden Grundgedanken, dass das öffentliche Leben in allen 
Deutschen Staaten in unseren Tagen zahlreiche, ausserhalb der berufsmässig 
gebildeten Beamtenkreise stehende Elemente in Staat und Gemeinde zur 
aktiven Mitwirkung heranziehe, dass Wissen und Denken über den Staat, 
seine Verwaltung, seine Ordnung, seine Wirthschaft daher nicht mehr ohne 
Schaden für das Ganze ausschliessliches Standeseigenthum einer verschwin- 
dend kleinen Berufsklasse sein dürfen, ist die GEHE-Stiftung dazu bestimmt 
eine Stätte zu schaffen für staatsbürgerlichen Unterricht, zur Verbreitung 
tieferer Sachkenntniss in allen Fragen des staatlichen Seins. Sie soll in 
breiten Schichten einer städtischen Bevölkerung ein gründlicheres Eindringen 
in die ihrer harrenden staatlichen Pflichten und Aufgaben ermöglichen und 
so jene geistigen Voraussetzungen schaffen und erhalten, auf deren Vor- 
handensein unser ganzes modernes Staatswesen mit Wahlsystem und Selbst- 
verwaltung, mit Geschworenen- und Schöffenämtern etc. zählen muss, — 
sollen alle diese Einrichtungen sich auch in der That als dauernde Aus- 
drucksformen eines auf höherer Stufe angelangten Volkslebens und nicht als 
leere Formen erweisen, die der inneren Wahrheit, des geistigen Gehaltes 
entbehrend nutzlos geschaffen auch spurlos aus dem nationalen Rechtsleben 
verschwinden könnten. 
Die grosse Gefahr, welche der hochsinnigen Stiftung drohte, lag vor 
allem in der Verlockung, die gesetzten Grenzen: eine Schule der Selbst- 
verwaltung zu bilden zu Gunsten des Bestrebens zu verwischen, auf
	        
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