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Theilnahme, Konkurrenz und Rückfälligkeit, sowie Konfiskation praktischer
behandeln lassen.
Zum Schlusse geben wir mit dem Herrn Verfasser dem Wunsche
Ausdruck, dass bereits auf den Universitäten besondere Vorlesungen über
Steuerrecht und Steuerstrafrecht gehalten würden, damit schon den Studi-
renden der Werth und die Wichtigkeit gezeigt werde, welche für den Staat
darin liegt, dass den Abgabengesetzen Folge gegeben wird, damit sie lernen,
was es bedeutet,
dem Kaiser zu geben, was des Kaisers ist,
und dass die Verletzung der Steuergesetze nicht bloss ein Unrecht gegen den
Staat, sondern auch gegen den Mitbürger darstelle, weil für die hinterzogenen
Gefälle bezw. für die dadurch dem Staate und mittelbar den Gemeinden
entgehende Einnahme stets Andere, oft weniger Bemittelte mit aufkommen
müssen, Severin.
Berichte der GEHE-Stiftung zu Dresden. 188°/s und 188°. Verlag
von v. Zahn & Jaensch. SS. 50. und 19.
Die vor zwei Jahren in Dresden activirte Stiftung Franz Lupw.
GEHE’s nimmt unter den in den letzten Jahren durch testamentarische Ver-
fügung entstandenen gemeinnützigen Anstalten Deutschlands nicht bloss einen
bemerkenswerthen, wie der verdienstvolle Berichterstatter und Geschäfts-
führer derselben, Herr THeoporR PETERMANN, bescheiden annimmt, sondern
den hervorragendsten Platz ein. Sowohl durch die Grösse des ihr zur
Basis dienenden Stiftungsvermögens, welches zur Zeit zwei Millionen Mark
beträgt, als vor Allem durch die Richtung der der Corporation gesetzten
Aufgaben humanitärer und wissenschaftlicher Natur. Ausgehend von
dem zutreffenden Grundgedanken, dass das öffentliche Leben in allen
Deutschen Staaten in unseren Tagen zahlreiche, ausserhalb der berufsmässig
gebildeten Beamtenkreise stehende Elemente in Staat und Gemeinde zur
aktiven Mitwirkung heranziehe, dass Wissen und Denken über den Staat,
seine Verwaltung, seine Ordnung, seine Wirthschaft daher nicht mehr ohne
Schaden für das Ganze ausschliessliches Standeseigenthum einer verschwin-
dend kleinen Berufsklasse sein dürfen, ist die GEHE-Stiftung dazu bestimmt
eine Stätte zu schaffen für staatsbürgerlichen Unterricht, zur Verbreitung
tieferer Sachkenntniss in allen Fragen des staatlichen Seins. Sie soll in
breiten Schichten einer städtischen Bevölkerung ein gründlicheres Eindringen
in die ihrer harrenden staatlichen Pflichten und Aufgaben ermöglichen und
so jene geistigen Voraussetzungen schaffen und erhalten, auf deren Vor-
handensein unser ganzes modernes Staatswesen mit Wahlsystem und Selbst-
verwaltung, mit Geschworenen- und Schöffenämtern etc. zählen muss, —
sollen alle diese Einrichtungen sich auch in der That als dauernde Aus-
drucksformen eines auf höherer Stufe angelangten Volkslebens und nicht als
leere Formen erweisen, die der inneren Wahrheit, des geistigen Gehaltes
entbehrend nutzlos geschaffen auch spurlos aus dem nationalen Rechtsleben
verschwinden könnten.
Die grosse Gefahr, welche der hochsinnigen Stiftung drohte, lag vor
allem in der Verlockung, die gesetzten Grenzen: eine Schule der Selbst-
verwaltung zu bilden zu Gunsten des Bestrebens zu verwischen, auf