Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

Wenn also aus all diesen Gründen, denen sıch selbstverständ- 
lich sehr leicht noch eine grössere Anzahl anderer hinzufügen 
liesse, die Vereinigten Staaten bei uns die gespannteste Aufmerk- 
samkeit verdienen, so ist es auch wünschenswerth, dass alle Werke, 
welche hierzulande über diesen Gegenstand erscheinen, eine mög- 
lichst allgemeine und eingehende Beachtung finden; zu den besten 
hierher gehörigen Werken nun, welche die neuere Literatur heror- 
gebracht hat, sind unstreitig die Arbeiten v. Horsr’s!) zu rechnen, 
der, nachdem er bereits vier umfangreiche Bände über die Ge- 
schichte der Vereinigten Staaten bis zum Ausgange der fünfziger 
Jahre erscheinen liess, nunmehr auch das geltende Verfassungs- 
recht derselben für Marquarnsen’s Sammlung der verschiedenen 
modernen staatsrechtlichen Systeme bearbeitet hat. 
Was zunächst das geschichtliche Werk betrifft, so hat dasselbe 
bei allen Fachleuten grosses und gerechtfertigtes Aufsehen erregt: 
wenn es dagegen in weiteren Kreisen noch nicht in entsprechender 
Weise bekannt geworden ist, so liegt das zweifellos vornehmlich da- 
rin, dass es durch die Form seiner Darstellung an Anziehungskraft 
einbüsst; zunächst ist die Disposition des Ganzen keine besonders 
glückliche: der Stoff ist in einzelne Kapitel zerlegt, in denen sich 
die chronologische Folge der Ereignisse keineswegs gewahrt findet; 
wenn dies nun auch an sich nicht zu tadeln sein dürfte, so hätte 
doch der zeitliche Zusammenhang der einzelnen Momente deut- 
licher, als es geschehen ist, hervorgehoben werden sollen; durch 
die Zerreissung des Stoffes, wie sie v. Horst beliebt, wird es dem 
Leser, der nicht schon einigermassen mit dem Stoff vertraut ist, 
sehr schwer, sich ein klares Bild desselben zu schaffen; anderer- 
seits erscheint auch die Schreibart etwas allzu gekünstelt, um 
fesselnd zu wirken; es findet sich darin eine fast überreiche Zahl 
bildlicher Redewendungen, welche doch gerade für die Behandlung 
eines so einfachen und nüchternen Stoffes, wie die Geschichte der 
Vereinigten Staaten und insbesondere ihrer Verfassung, nicht 
sonderlich geeignet erscheint; aber alles das kann doch nicht ins 
Gewicht fallen der geradezu erstaunlichen Gründlichkeit gegen- 
!) Verfassung und Demokratie der Verein. Staaten von Amerika, Band 1.: 
Verfassungsgeschichte der Verein. Staaten von Amerika. Bd. 2.3.4 Berlin, 
Springer 1878—1884; sodann das Staatsrecht der Verein. Staaten von Ame- 
rika in Marguarosen’s Handbuch des Öffentlichen Rechts. 4. Band, 1. Halb- 
band, 3. Abthlg., Freiburg; Mohr 1885.
	        
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