Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

im Grunde auch willkürlich abzuändernde, ja selbst lösbare Ver- 
bindung der Einzelstaaten? In den Kongressdebatten wie in der 
amerikanischen Publizistik bemüht man sich nun selbstverständ- 
lich von jeder Seite her auf das eifrigste, aus der Entstehungs- 
geschichte der Union die Belege für die eine oder die andere 
Ansicht herzuleiten, allein die Art, in der dies geschieht, ist nicht 
zu billigen; man stützt sich dabei auf die einzelnen Phasen der 
Vorgeschichte, die einzelnen Aeusserungen der bei der Aus- 
arbeitung der Konstitution thätigen und massgebendsten Staats- 
männer, welche man als die Väter der Union zu bezeichnen pflegt, 
oder auch auf einzelne Wendungen der Verfassungsurkunde selbst; 
aber alles das bietet keinen für die Erledigung der Streitfrage 
genügenden Anhalt, denn das sind nur Einzelheiten, heraus- 
gerissen aus dem Gefüge der ganzen grossen historischen Ent- 
wicklung oder dem Gesammtinhalte der Konstitution, während 
die eine wie die andere im Gegensatze dazu, durchaus in 
ihrer Totalität aufgefasst sein wollen und nicht in eine Anzahl 
einzelner, oft einander widersprechender Momente zerpflückt wer- 
den dürfen. Treffend hat v. Howst nachgewiesen, dass die Union 
nicht etwa, wie die Mehrzahl der amerikanischen Schriftsteller 
es darzustellen liebt, in allgemeiner Begeisterung durch einen 
freiwilligen Pakt der damals vorhandenen dreizehn selbständigen 
Kolonien gegründet, sondern denselben trotz des heftigsten Wider- 
standes durch die harte Nothwendigkeit abgerungen worden ist. 
Selbst die scharfsichtigsten Köpfe sind sich in jener Sturm- 
und Drangperiode, welche der Unabhängigkeitserklärung folgte, 
kaum völlig darüber klar gewesen, wie man eine festere Union aus 
der bis dahin ausserordentlich losen Konföderation schaffen könne; 
nur das fühlte jeder heraus, dass sie fester gefügt sein müsse, 
und zum Heile des Volkes übte ein Mann, der mit merkwürdigem 
jJuristischem Scharfsinne ausgestattet war, den wesentlichsten Ein- 
fluss bei Abfassung der Konstitution, nämlich Auzxanner Hamın- 
TON; dieser aber arbeitete, mit vollem Verständnisse für die Un- 
zulänglichkeit des Bestehenden, von vornherein darauf hin, die 
Union so zu gestalten, dass sie nicht beliebig auflösbar sein sollte; 
und in Wahrheit hätte sonst auch die ganze Konvention, die im 
Jahre 1786 für die Ausarbeitung eines neuen Verfassungs- 
entwurfes nach Philadelphia berufen wurde, schlechterdings keinen 
vernünftigen Zweck gehabt. So ist denn die Union zum Vor-
	        
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