Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zweiter Band. (2)

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überhaupt innerhalb der Vereinigten Staaten die Sklaverei nur 
Kraft einer Partikular- bezw. Munizipal-, nie aber eines Unions- 
gesetzcs eingeführt werden kann. Der Standpunkt der Sklaven- 
staaten, der vornehmlich wieder durch CarHoun seine Vertretung 
fand, lässt sich dem gegenüber in folgende Sätze zusammen- 
fassen: Auch ın Territorien, in denen die Sklaverei an sich nicht 
besteht, kann dieselbe unter der Konstitution Geltung erlangen, 
weil der Zuzug in die Territorien allen Vereinigten-Staaten-Bürgern 
gestattet sein muss, ohne einen Verlust ihrer Rechte zu erleiden; 
zu diesen Rechten gehört aber, soweit die südstaatlichen Bürger 
in Betracht kommen, die Befugniss, Sklaven zu halten, und 
weiter: die Territorien müssen berechtigt sein, bezüglich aller 
solcher Angelegenheiten, die nach der Konstitution von 1789 
nicht unmittelbar durch die Bundesregierung zu ordnen sind, 
sondern der Partikulargesetzgebung unterliegen, nach dem 
ganzen Geiste der amerikanischen Staatsverfassung überhaupt 
ihre Verhältnisse selbständig zu regeln, also auch die Sklaverei 
bei sich einzuführen. Dieses letztere hat man die Lehre von 
der „Squattersouveränetät“?) genannt, eine Lehre, deren praktische 
Folgen, wie sogleich zu zeigen sein wird, sich sehr bedenklich 
gestalten müssen. 
v. Horst erklärt im wesentlichen die Ausführungen der Anti- 
sklavereipartei für zutreffend und verwirft demgemäss die Be- 
rechtigung der entgegenstehenden Ansicht; allein so ohne weiteres 
wird sich die Sache nicht entscheiden lassen; auch dem Gedanken- 
gange der Sklavenhalter kann der vorurtheilsfreie Kritiker wenig- 
stens nicht jede formale Begründung absprechen: das Staatsrecht 
der Union führte eben, solange die Sklaverei nicht schlechthin 
verboten oder schlechthin erlaubt war, zu einander widersprechen- 
den Schlüssen, deren Beseitigung nun und nimmermehr durch 
juristische Auslegung zu erwarten stand. 
Was die weitere geschichtliche Entwickelung anbetrifft, so 
kamen die Wünsche der Antisklavereipartei zum Ausdrucke zu- 
nächst in dem sogen. „Wıumor-Proviso*. WILMoT war ein penn- 
sylvanischer Politiker demokratischer Richtung, der ehemals für 
die Annexion von Texas, d. h. mittelbar für die Vergrösserung 
2) Unter „Squatter“ versteht man im allgemeinen jemanden, der ohne 
besondern Rechtstitel die Nutzung bisher unkultivirten Landes usurpirt.
	        
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