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gelt sehen. Das Werk war als der Commentar zum Gesetz
von 1722 publicirt, als Bestandtheil desselben; und die officielle
Publication wurde später von der Kaiserin Karnarına I. noch ein
Mal wiederholt: denn das Gesetz von 1722, wurde bedeutet, sei
an sich sowohl klar, als auch vernünftig genug, aber für ver-
stockte Herzen und irregeleitete Geister sei eine wiederholentliche
eingehende Belehrung und Ermahnung nöthig geworden.
Das Procorowicz’sche Opus enthält etwa 100 starke Octav-
seiten; der Ton der Darstellung ist gemischt-naturrechtlich-rhe-
torisch und theologisch-pastoral, die Sprache ist eine erhaben
gehaltene volksthümliche Mundart.
Das Werk hatte verschieden gesinnten kritischen Anforde-
rungen zu genügen. Um sich Erfolg zu sichern, musste dessen
Methode nothwendigerweise alle wirklichen und vermeintlichen
Beweismittel erbringen und sich systematisch des Verfahrens der
Propaganda befleissigen. Und was Wunder! hat sich ja doch
die Publicistik bis auf heute von dieser, man könnte sagen, bunt-
scheckigen Beweisart nicht ganz befreien können. Die Methode
des Procopowıcz bezeugt natürlich auch den starken Einfluss der
Huco Groor’'schen Argumentationsweise. Es war jedenfalls ein
glänzender Anfang russischer Publieistik, den Procorowıicz im
Geiste seines grossen Herrn in der Prawda woli monarschei (in
dem Recht des monarchischen Willens) inaugurirte: es war nicht
nur Nachahmung und nicht nur Compilation, was er bot, sondern
ein einheitlich zusammenfassendes Ganze, mitgetragen von der
einschneidenden Ueberzeugung des Verfassers von dem Recht der
vertretenen Sache. — In der Literatur ist die Prawda woli
monarschei fast immer nur einseitig beachtet worden, zum Theil
auch servil; das Meisterwerk in seiner Ganzheit und historisch-
concreten Beziehung kam dagegen nicht zur Geltung. Unberufene
haben es zum Theil profanirt; andere scheinen es von verschie-
denen Standpunkten aus gescheut zu haben. — Es ist jedenfalls
keine Apologie groben Absolutismus.