Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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schaftliche Arbeit Deutschlands dem Auslande zugänglich zu machen 
und ihren Einfluss auf die Staatsrechtswissenschaft anderer Nationen 
zu vermitteln; insbesondere aber ist zu hoffen, dass die Schrift der 
theoretischen Bearbeitung des schweizerischen Bundesstaatsrechts einen 
wirksamen und fruchtbringenden Impuls geben werde. 
Laband. 
PolitischesJahrbuch der schweizerischen Eidgenossenschaft. 
Herausgegeben von Dr. Carl Hilty, Professor des Bundesstaats- 
rechts an der Universität Bern. Bern 1886. Druck und Verlag 
von K. J. Wyss. 672 8. 
Vorliegendes Jahrbuch kündigt sich an als eine zunächst nur ver- 
suchsweise für dieses und das nächste Jahr unternommene periodische 
Publication politischen Inhalts, welche immer in der Mitte des Sommers 
nach dem Erscheinen der Geschäftsberichte des Bundesrathes und dem 
Ende der ordentlichen Sitzung der Bundesversammlung herauskommen 
soll. Der bis jetzt erschienene Jahrgang 1886 enthält fünf äusserst interes- 
sante und auch für weitere Kreise ausserhalb der Schweiz lehrreiche Auf- 
sätze historisch-politischen und staatsrechtlichen Inhalts, nämlich: „Mo- 
derne Grundlinien der Politik“ vom Herausgeber, S. 1--25; Eidgenös- 
sische Geschichten, erste: „Unter dem Protectorate“ vom Herausgeber, 
S. 26—432, „La reaction de 1843 en Valais et le Sonderbund“ (pre- 
miere partie) de L. Rıporpy, ancien secretaire du Grand-Conseil & Sion, 
S. 433—490, „Eidgenössische Politik, Gesetzgebung und politische 
Literatur“ vom Herausgeber, S. 491—612, und „Schweizerisches Wehr- 
wesen der Gegenwart“ von Major ArroLter, Professor an der eid- 
genössischen Kriegsschule in Zürich. Der erste Aufsatz, auf den unten 
eingehender zurückzukommen sein wird, gibt gleichsam das Programm 
des neuen Jahrbuches. Der zweite schildert die Schicksale der Schweiz 
unter der ihr von Bonaparte 1803 verliehenen Mediationsverfassung, 
welche den Alles bestimmenden Einfluss Frankreichs in der Schweiz 
bis zum Sturze des ersten Kaiserreichs sicher stellte, und sucht aus 
dieser geschichtlichen Darstellung Lehren für die Politik der Schweiz 
in der Gegenwart zu schöpfen. Der Aufsatz über eidgenössische Politik, 
Gesetzgebung und politische Literatur ferner hat zunächst eine voll- 
ständige Uebersicht über die Schweizer Literatur geschichtlichen, polıi- 
tischen und staatsrechtlichen Inhalts aus dem letzten Jahre zum Gregen- 
stande, berücksichtigt dabei aber auch einzelne belletristische Werke, 
die das politische Gebiet berühren. Demnächst gibt er eine besonders
	        
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