Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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Einwirkung eine solche Betriebsstörung nicht nothwendig voraus- 
setzt, ist bereits oben (Il, Nr. 2) besonders hervorgehoben worden. 
Als Beispiel eines betriebswidrigen, d. h. bei regelmässigem Ver- 
laufe des Betriebes nicht vorkommenden, aber auch den Fortgang 
desselben nicht weiter störenden Ereignisses erwähne ich aus den 
Gründen 2°) von A. N. III, S. 147, Nr. 352 den plötzlichen Aus- 
tritt von Chlorgasen, deren Einathmung eine Zerstörung der 
Lungengewebe des Arbeiters veranlasst. 
2) Entsprechend den obigen Bemerkungen stehen den be- 
triebsstörenden, oder auch nur betriebswidrigen Ereignissen be- 
triebsgemässe Zustände oder Handlungen der versicherten Personen 
gegenüber, welche im einzelnen Falle in Verbindung mit be- 
sonderen Umständen eine körperschädigende Einwirkung hervor- 
bringen. Es gehören hierher die häufigen Fälle, wo das durch 
den Betrieb veranlasste Heben einer zu schweren Last einen 
Bruch, eine Lungenblutung oder eine sonstige Körperverletzung 
bewirkt (A.N. II, 8. 274, Nr. 230; IV, 8. 84, Nr. 468; Arb.Vg. 
Ill, S. 284; IV, S. 178), der Aufenthalt beim Schmelzofen, dessen 
Hitze sich momentan als für den Körper unerträglich erweist 
A.N. IH, S. 355, Nr. 422), die regelmässige Bearbeitung von 
Stoffen, welche entweder an sich dem Körper schädlich sind und 
im einzelnen Falle ihren Weg in denselben finden *°) oder doch 
ausnahmsweise andere solche schadenbringende Stoffe mit sich 
führen *°). 
45) Mit dieser und den unmittelbar folgenden Anfütfüngen aus der 
Praxis soll nur gesagt sein, dass zur Hervorhebung des betreffenden That- 
bestandes jener praktische Fall Veranlassung gibt, dagegen weder: dass 
derselbe genau mit dem hier angeführten Thatbestande übereinstimmt, 
noch auch: dass die getroffene Entscheidung unbedingt gebilligt wird. 
#4) A. N. III, S. 147, Nr. 352: Blutvergiftung in Folge des Ein- 
dringens von Phosphor in eine Wunde. 
) A. N. II, S. 251, Nr. 213: Tod des Arbeiters in einer Rosshaar- 
spinnerei durch Milzbrand, welcher durch die Bearbeitung von Haaren 
milzbrandkranker Thiere und plötzliches Eindringen des Ansteckungsstoffes 
in den Körper entstanden war.
	        
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