Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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3) Unglückliche Situationsveränderungen des menschlichen 
Körpers, z. B. Fehltritt und Hinfallen (z. B. A.N. III, S. 134, 
Nr. 324 neben vielen anderen), eine anomale Berührung mit den 
Maschinen, den Werkzeugen oder dem Arbeitsmaterial (z. B. A.N. 
II, S. 8, Nr. 246) und Aehnliches. 
4) Elementare Ereignisse oder Zustände, welche an sich 
nicht durch den Betrieb herbeigeführt sind, aber eine Person in 
Folge ihrer Beschäftigung im Betriebe treffen, als: Blitzschlag, 
welcher einen Dachdecker trifft (A.N. IH, S. 132, Nr. 317), der 
Sonnenbrand, welcher bei einem Arbeiter auf dem Zimmerplatz 
Hitzschlag hervorbringt (Arb.Vg. IV, S. 12, 177; A.N. W, 
S. 177, Nr. 481) u. a. m. 
5) Endlich selbst Handlungen dritter, sogar ausserhalb des 
Betriebes stehender Personen, welche unmittelbar auf den Körper 
eines im Betriebe Thätigen einwirken. Einen interessanten Fall 
der Art enthält die Rec.-Entsch. A. N. IV, S. 69, Nr. 454, wo 
der Nachtwächter auf einer Zeche bei der Verfolgung von Dieben, 
welche in die Betriebsstätte eingedrungen waren, durch einen 
Steinwurf am Auge verletzt wurde. 
IV. Während hiernach der äussere Thatbestand, dessen körper- 
schädigende Einwirkung den Unfall bildet, keine nähere Prädi- 
eirung gestattet, bedürfen dagegen gewisse Eigenschaften dieser 
Einwirkung selbst einer genaueren Feststellung. Allerdings ist 
es, wie bereits aus dem Obigen hervorgeht, für den Begriff des 
Unfalls gleichviel, in welcher Art und Weise sich jene Einwirkung 
auf den Menschen vollzieht. Es ist bereits davon die Rede ge- 
wesen, dass selbst eine rein psychische Einwirkung, wie Schreck 
oder Aufregung, den Begriff des Unfalls erfüllen kann*°®), und 
#8) $. oben bei Note 42. Man bemerke folgende Fälle: Ein Arbeiter 
war mit seinem Arm der Kurbel einer Maschine so nahe gekommen, dass 
dieselbe die Kleidung des Arbeiters zerriss, ihn selbst aber nur unmerk- 
lich streifte. Kurze Zeit darauf bekam der Arbeiter unter Umständen 
einen Schlaganfall, welche nach dem Gutachten der Aerzte einen Causal-
	        
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