Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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unfalles der Umstand aus, dass der Verunglückte mit einer Krank- 
heit oder krankhaften Anlage belastet war, welche entweder die 
Ursache zur Realisirung des einwirkenden Thatbestandes war 
oder doch dessen schädigende Einwirkung ermöglichte? Wiederum 
gilt der einfache Satz, dass ein Betriebsunfall vorliegt, wenn 
nach Lage der Sache der Unfall trotz des vorhandenen Körper- 
defectes sich noch als eine Verwirklichung der besonderen Unfall- 
gefahr des Betriebes darstellt. Dies ist z, B. der Fall, wenn 
ein Kesselheizer in Folge eines Krampfanfalles in die Vertiefung 
vor dem Feuerheerd des Kessels gefallen ist und sich an der 
glühendheissen Schutzplatte verbrannt hat!‘?), oder wenn ein 
Fabrikarbeiter, in der Arbeitspause auf einer Bank zwischen den 
Kesseln zweier Schweissöfen sitzend, von einem epileptischen 
Anfall ergriffen, mit dem Gesicht in die heisse Asche fiel und 
sich die Augen verletzte!?*). Die besondere Gefährlichkeit des 
Betriebes liegt hier darin, dass der in Folge von Krankheit der 
Herrschaft über seinen Körper beraubte Arbeiter leichter in eine 
Berührung mit verletzenden Gegenständen kommen kann, als im 
gewöhnlichen Leben. Daher würde ein solcher auch eine Ent- 
schädigung nicht erhalten, wenn er, im Krampfe einfach zu Boden 
fallend, sich eine Körperverletzung zufügte.e. Und wenn im 
Weiteren ein mit einer natürlichen Bruchanlage oder einem Herz- 
fehler behafteter Arbeiter bei Gelegenheit einer Betriebsthätigkeit 
einen Bruch !%5), einen Herzschlag oder eine Lungenblutung !?°) 
acquirirt, so kommt es darauf an, ob jene Betriebsthätigkeit, 
z. B. eine Bewegung oder das Heben eines Gegenstandes, eine 
solche war, dass sie in höherem Masse, als die Thätigkeiten des 
gewöhnlichen Lebens, menschliche Kraftanstrengung erforderte !??). 
145) A. N. III, S. 209, Nr. 392. 
144) A, N. IV, S. 176, Nr. 477. 
15) A, N. IV, S. 85, Nr. 468. 
146). Arb.Vg. III, S. 284. Vgl. oben Note 32. 
147) Eine Zusammenstellung der an verschiedenen Punkten dieses
	        
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