Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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Behandlung gefunden, welche der hohen Bedeutung und ausserordent- 
lichen Tragweite des Gegenstandes entsprochen haben würde. Diese 
eigenthümliche Erscheinung ist nur dadurch zu erklären, dass die 
Veröffentlichung der Entwürfe, Protokolle und Motive regierungsseitig 
nicht officiell und in dem wünschenswerthen Umfange erfolgte, so 
dass sie vielen Kreisen gänzlich unbekannt blieben und selbst in den 
bedeutenderen handelsrechtlichen Zeitschriften und Werken eine ge- 
genügende Aufnahme und Kritik nicht fanden '?). Sodann haben aber 
überhaupt bis in die jüngste Zeit hinein das Eisenbahntransportrecht, 
wie auch die übrigen Gebiete des Eisenbahnrechts weder in der Theorie 
noch in der Praxis die gebührende Beachtung erfahren, so dass auch 
dieser bedeutende und eminent wichtige Entwurf der für das ganze 
Rechtsgebiet allgemein bestehenden Theilnahmlosigkeit verfiel. 
Abgesehen von einigen Notizen in Eisenbahnfachzeitschriften !?), 
kurzen Besprechungen einzelner Vorschriften des Entwurfsin juristischen 
Organen ?°), Resolutionen ?') sowie gelegentlicher Berührung in allge- 
meinen Schriften über Eisenbahnfrachtrecht ??) sind aus dieser Periode 
18) So erwähnt Tnör im III. Bd. seines Handelsrechts (Transportrecht 
1880) den qu. Entwurf nicht mit einem Worte; ebensowenig v. Hann in 
seinem Commentar zumH.G.B. 2. Aufl., Bd. 2 (1883), und PucheLr, 3. Aufl. 
Bd. 2 (1885)! 
19) Zeitg. d. Ver. deutsch. Eisenb.-Verw. 1878, Nr. 47—49, 53, 59, 67, 
81; 1879, S. 226, 271. 
20) BurmerincQ, Reglement international des transp. par chemin de fer. 
Revue de droit internat. 1878, 8. 83; Asser, eod., $. 101; Hovy, eod. 1877, 
S. 380; Esermann, Der Schweiz. Entw. etc. Jurist. Bl. 1878, $. 239, 251; 
ferner das äusserst oberflächliche und dürftige Referat v. no. LEyEn’s in 
GorpscHmipt’s Zeitschr. f. d. Ges. H.R., Bd. 10, $. 240—248, welches zu 
einem wesentlichen Theile in einem Abdrucke des Mitgliederverzeich- 
nisses der Conferenz besteht und das ungleich wichtigere Eingehen auf den 
materiellen Inhalt des Entwurfs vermeidet; sodann LankMann, l’oeuvre 
de la Conference de Berne, Rapport 1880. Revue commerc. et jurid. des 
chemins de fer III, S. 609 ff.; Relazione dell’ amministrazione delle strade 
ferrate dell’ Alte Italia (Milano 1880). 
?1) De SEIenEux, Rapport au Congr&s international pour le de&veloppe- 
ment et l’am&lioration des moyens de transport. Paris 1878 (s. auch 1880, 
8. 177 fi., 197 ff); — Association for the Reform and Codification of the 
Law of Nations. Report of the sixth annual Conference. London 1879, 
S. 24—31. 
22) 7, B. G. RuckDEscHeL, Comment. z. Eisenb.-Betr.-Regl. Weiden
	        
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