Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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den Fall der Einführung von Specialtarifen mit ermässigten Fracht- 
sätzen und Normalentschädigungssätzen die Declaration des Interesses 
an der Lieferung ausgeschlossen ?°). 
Des Weiteren wurden die Grundsätze in Betreff der Fracht- 
berechnung durch den wichtigen Zusatz ergänzt, dass Tarifer- 
mässigungen erlaubt sind, welche gehörig veröffentlicht sind und unter 
Erfüllung der gleichen Bedingungen Jederman in gleicher Weise zu 
Gute kommen ??). 
Endlich wurde an die Stelle der in der I. Conferenz in Aussicht 
genommenen Bildung einer internationalen Commission, um die Aus- 
führung des Uebereinkommens zu erleichtern und zu sichern, die Er- 
richtung eines Oentralamtes für den internationalen 
Transport beschlossen, dessen Hauptfunktionen in der Vermittlung 
der das internationale Transportwesen betreffenden Mittheilungen unter 
den Vertragsstaaten, in der Sammlung und Veröffentlichung aller be- 
züglichen Nachrichten (namentlich auch über Hinzutritt oder Strei- 
chung von Eisenbahnen), in der Entscheidung von Streitigkeiten der 
Eisenbahnen, in der geschäftlichen Behandlung von Abänderungsvor- 
schlägen des internationalen Uebereinkommens, in der Erleichterung 
und Förderung der finanziellen Beziehungen der Bahnen bestehen sollen. 
Das Ergebniss der zweiten internationalen Conferenz von 1881 
bildete: 
I. der Entwurf eines internationalen Uebereinkommens über den 
Eisenbahnfrachtverkehr; 
Il. der Entwurf eines Reglements, betreffend die Errichtung 
eines Centralamts ; 
Ill. der Entwurf von Ausführungsbestimmungen zum interna- 
tionalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr; 
nebst 4 Anlagen: 
1. Bestimmung®n über bedingungsweise zur Beförderung 
zugelassene Gegenstände; 
2. Formulare des Frachtbriefs und Frachtbriefduplicats; 
3. Formular der Anerkenntnisserklärung des Absenders 
bezüglich unverpackt oder in mangelhafter Verpackung 
zur Aufgabe gebrachter Güter; 
4. Formular für die Aufgabe nachträglicher Anweisungen. 
26) I], Entwurf, Art. 35, 37, 38. 
7) II. Entwurf, Art. 11.
	        
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