F. Frensdorff. Dieersten Jahrzehnte des staatsrechtlichen
Studiums in Göttingen. Festschrift zur 150jährigen Jubel-
feier der Georg-Augusta-Universität. Göttingen 1887. gr. 4°.
42 Seiten.
In diesem fesselnd geschriebenen Programm wird neben einigen
anderen Mittheilungen über die erste Einrichtung der juristischen
Facultät zu Göttingen insbesondere eine Erörterung über die Methode
des staatsrechtlichen Studiums veröffentlicht, die sowohl durch
ihren Inhalt als durch die Personen, unter welchen dieselbe statt-
gefunden hat, das Interesse aller Publieisten erwecken muss.
Es handelt sich nämlich in der Hauptsache um einen Meinungs-
austausch unter den beiden grössten Koryphäen der deutschen Rechts-
wissenschaft des vorigen Jahrhunderts, J. J, Moser und JoH. STEPH.
Pürter. Der grosse Curator der jungen Universität, von MÜNCHHAUSEN
hatte im Sommer 1746 dem damals 22jährigen Licentiaten PÜTTER
eine Stelle als Extraordinarius mit der Verpflichtung, Vorlesungen
über den Reichsprocess zu halten, übertragen. Pürter trat Michaelis
seine’Stelle 1747 an und begann mit Vorlesungen über Process und
deutsches Privatrecht; da aber seine Neigung und seine bisherigen
Studien ihn mehr zu den Fächern des Staatsrechts und der
Reichshistorie hinzogen, so reichte er im folgenden Jahre dem
Curator ein Schriftstück ein, welches die Ueberschrift trug: „Plan,
wonach ich ohngefähr meine künftige Arbeit einzurichten gedächte“,
wonach er ausser seinen zwei Collegiis über den Reichsprocess und
über das jus Germanicum nebst einem publico über die juristische
Literatur Vorlesungen über die Reichshistorie ankündigen und ein
Compendium über das jus publicum et civile universale verfassen
wollte. Er erklärte es „einem Docenten für weit zuträglicher, von
gewissen hauptsächlich seiner Bemühung gewidmeten Wissenschaften
erst ein gewisses System im Ganzen zu haben, als durch einzelne Aus-
arbeitung specieller Materien sich zu sehr zu diffundiren, von syste-