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Geschichte mittheilen und die Zuhörer zu entsprechenden Ausarbei-
tungen anleiten.
Ungefähr gleichzeitig hatte aber Moser, der inzwischen nach
Hanau übersiedelt war, einen Versuch mit der Verwirklichung seiner
Idee auf eigene Hand gemacht und seine Staatsacademie in Hanau
eröffnet. MünchHAusen interessirte sich lebhaft für beide Unterneh-
mungen; er liess es an der Unterstützung des Pürter’schen Instituts
durch Mittheilung von Staatsakten nicht fehlen, wandte aber auch
der Moser’schen Academie seine Sympathie zu und liess wiederholt
nach Göttingen die Mahnung ergehen, wenn man in, Druckschriften
der Moser’schen Academie gedenke, es nur honorifice zu thun. Die
Academie von Moser hatte verhältnissmässig guten Fortgang, wie sich
aus den von FRENsDoRFF mitgetheilten Daten ergibt, so dass Münch-
HAUSEN daran dachte, ihre Uebersiedlung nach Göttingen zu veran-
lassen; als aber im Jahre 1751 Moser die Stelle eines Consulenten
der württembergischen Stände angetragen wurde, gab er die Staats-
academie auf und kehrte in die Heimath zurück. Auch das Pürrer’sche
Institut in Göttingen hat das Jahr 1750 nicht lange überdauert. Eine
Verstimmung zwischen Moser und PüÜrTER, die trotz des Bemühens
MÜncHHAUSEn’s, jeder Unfreundlichkeit zwischen Göttingen und Hanau
vorzubeugen, durch eine von Moser übel aufgenommene Bemerkung
Pürter’s entstanden war, wurde durch höfliche Briefe, welche die beiden
Männer mit einander wechselten, ausgeglichen.
FrensporFF bemerkt, dass Mosers Ideen über academische Aus-
bildung und Universitätsunterricht keine nachweisbare Einwirkung
auf Pürrer ausgeübt haben. „Vieles von dem, was Moser empfahl,
war zu individuell, als dass es sich auf eine anders geartete Natur
hätte übertragen lassen; anderes, was er befürwortete, lag schon in
Pürters Natur ausgebildet und bedurfte nicht erst der Anregung von
aussen her.“
Ich begnüge mich mit der Mittheilung dieser Auszüge aus der
hoch interessanten Schrift. Die Frage über die beste Form des aca-
demischen Unterrichts und insbesondere der Behandlung des Staats-
rechts ist auch heute noch nicht ausgetragen. Moser und PÜTTER
stehen, wenngleich zwischen ihnen eine Meinungsverschiedenheit ver-
handelt wird, doch nicht in einem eigentlichen Gegensatz zu einander.
Den rein praktischen Abrichtungstendenzen Moser’s gegenüber hält
PÜTTER zwar an der wissenschaftlichen Vertiefung und historischen
Begründung fest; beide grosse Staatsrechtslehrer aber sind gegenüber