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eine Gebühr von £ 50 zu bezahlen hatte, seine Freude über die Ge-
burt eines ersten Sohnes durch eine gleich hohe Abgabe gedämpft
wurde, und die Hochzeit eines herzoglichen Paares dem Fiscus sogar
£ 100 eintrug.
Der dritte Band zerfällt in zwei Abtheilungen, von denen die
erste den directen Steuern von Personen und Sachen, die letztere
dagegen der Stempelsteuer und ihrer Geschichte gewidmet ist. Kaum
gibt es einen Gegenstand oder einen Beruf, welcher nicht auf irgend
eine Weise zur Steuerzahlung wäre herangezogen worden, sogar die
Taschenuhren entgingen dem allgemeinen Schicksale nicht. Der vierte
und letzte Band hat die Verbrauchssteuer zum Gegenstand ; Abgaben
von Esswaaren, geistigen Getränken, Tabak und beinahe allen nur
denkbaren Gegenständen des täglichen Gebrauches.
Jeder Band wird insoferne als ein besonderes Werk behandelt,
als er nicht nur einen besonderen Gegenstand abschliessend behandelt,
sondern auch mit einem ausführlichen analytischen Inhaltsverzeich-
nisse und einem ausführlichen Sach- und Personenregister versehen
ist. Das ganze Werk kann als eine sehr wesentliche und sehr noth-
wendige Ergänzung jeder constitutionellen Geschichte Englands an-
gesehen und empfohlen werden.
Bern. König.
The Law relating to Local and Municipal Government. By
C. Norman Bazalgete and George Humphreys. London,
Stevens and Sons. 1885. gr. 8°. XXXVII. 1761. £ 3.3.
Die hier vorliegende Sammlung von Gesetzen bildet einen voll-
ständigen Codex municipalis für England mit Ausnahme der Haupt-
stadt London. Die Organisation der Gemeinden und die Besorgung
der öffentlichen Gemeindeangelegenheiten war bis vor wenig Jahr-
zehnten eine äusserst mangelhafte, und namentlich die Sorge für die
öffentliche Gesundheit beinahe ganz dem Zufalle überlassen. Kaum
gab es Mittel und Wege, den Widerstand Uebelwollender zu über-
winden oder sie zur Theilnahme am öffentlichen Werke anzuhalten,
und alles was die öffentliche Sicherheit, das Wohlbefinden und die
Gesundheit anbelangt, Unterhalt, Reinhaltung, Pflasterung und Be-
leuchtung der Strassen; Strassen- und Gebäudepolizei, Cloaken, Rinn-
sale und Wasserzufuhr war dem guten Willen der Kirchgemeinden