Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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eine Gebühr von £ 50 zu bezahlen hatte, seine Freude über die Ge- 
burt eines ersten Sohnes durch eine gleich hohe Abgabe gedämpft 
wurde, und die Hochzeit eines herzoglichen Paares dem Fiscus sogar 
£ 100 eintrug. 
Der dritte Band zerfällt in zwei Abtheilungen, von denen die 
erste den directen Steuern von Personen und Sachen, die letztere 
dagegen der Stempelsteuer und ihrer Geschichte gewidmet ist. Kaum 
gibt es einen Gegenstand oder einen Beruf, welcher nicht auf irgend 
eine Weise zur Steuerzahlung wäre herangezogen worden, sogar die 
Taschenuhren entgingen dem allgemeinen Schicksale nicht. Der vierte 
und letzte Band hat die Verbrauchssteuer zum Gegenstand ; Abgaben 
von Esswaaren, geistigen Getränken, Tabak und beinahe allen nur 
denkbaren Gegenständen des täglichen Gebrauches. 
Jeder Band wird insoferne als ein besonderes Werk behandelt, 
als er nicht nur einen besonderen Gegenstand abschliessend behandelt, 
sondern auch mit einem ausführlichen analytischen Inhaltsverzeich- 
nisse und einem ausführlichen Sach- und Personenregister versehen 
ist. Das ganze Werk kann als eine sehr wesentliche und sehr noth- 
wendige Ergänzung jeder constitutionellen Geschichte Englands an- 
gesehen und empfohlen werden. 
Bern. König. 
The Law relating to Local and Municipal Government. By 
C. Norman Bazalgete and George Humphreys. London, 
Stevens and Sons. 1885. gr. 8°. XXXVII. 1761. £ 3.3. 
Die hier vorliegende Sammlung von Gesetzen bildet einen voll- 
ständigen Codex municipalis für England mit Ausnahme der Haupt- 
stadt London. Die Organisation der Gemeinden und die Besorgung 
der öffentlichen Gemeindeangelegenheiten war bis vor wenig Jahr- 
zehnten eine äusserst mangelhafte, und namentlich die Sorge für die 
öffentliche Gesundheit beinahe ganz dem Zufalle überlassen. Kaum 
gab es Mittel und Wege, den Widerstand Uebelwollender zu über- 
winden oder sie zur Theilnahme am öffentlichen Werke anzuhalten, 
und alles was die öffentliche Sicherheit, das Wohlbefinden und die 
Gesundheit anbelangt, Unterhalt, Reinhaltung, Pflasterung und Be- 
leuchtung der Strassen; Strassen- und Gebäudepolizei, Cloaken, Rinn- 
sale und Wasserzufuhr war dem guten Willen der Kirchgemeinden
	        
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