Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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Dr. Eduard Rosenthal, a. o. Professor an der Universität Jena, 
Die Behördenorganisation Kaiser Ferdinands I. Das 
Vorbild der Verwaltungsorganisation in den deutschen Terri- 
torien. Ein Beitrag zur Geschichte des Verwaltungsreehts. 
Wien 1887. In Commission bei Carı GeRoLD’s Sohn. 266 8. 
Auf dem Gebiete der Geschichte des österreichischen Verwaltungs- 
rechts hat sich die literarische Thätigkeit in neuester Zeit recht 
erfreulich entwickelt. Es sind hier namentlich die Arbeiten von 
Bivermann über die Geschichte der landesfürstlichen Behörden in und 
für Tirol, von Luschin von EBENGREUTH über die Geschichte des älteren 
Gerichtswesens in Oesterreich ob und unter der Enns und von ÄDLER 
über die Organisation der Oentralverwaltung unter MaxımıLıan I. her- 
vorzuheben. Bereits bei Besprechung des Anter’schen Buches (Archiv 
für öffentl. Recht, Bd. I, S. 604 fi.) ist die weitgehende Bedeutung 
der österreichischen Verwaltungsgeschichte gegen Ende des 15. und 
Anfang des 16. Jahrhunderts als des ersten Versuchs, in Deutschland 
den ständischen Patrimonialstaat durch neue, den Bedürfnissen eines 
modernen Grossstaates entsprechende Bildungen zu ersetzen, gewür- 
digt worden. Die Behördenorganisationen Maxmırsans I. waren doch 
aber immer nur die ersten Versuche, im Gegensatze zu den Ständen 
eine bureaukratische Verwaltungsordnung herzustellen, und am Ende 
seiner Regierung war das ganze Verwaltungswerk durch den ständi- 
schen Widerstand in seiner Existenz gefährdet. Im Gegensatze zu 
diesen gleichsam experimentirenden Schöpfungen hat dagegen Maxr- 
MILIANS Nachfolger in den österreichischen Landen, der König und 
spätere Kaiser Frroınann I., auf den Vorarbeiten MaAxımıLtans weiter- 
bauend, die dauernden Grundlagen für die Behördenorganisation 
Oesterreichs und zum Theil auch des Reiches gelegt. Die Bedeutung 
dieser Neubildungen beschränkt sich jedoch nicht auf Oesterreich, sie 
wurden, da sie ein allgemeines politisches Bedürfniss befriedigten, in 
vielen süd- und westdeutschen Territorien nachgeahmt. Die Verwal- 
tungsorganisation Oesterreichs unter Ferdinand I. ist daher vom 
grössten Interesse für die Entwicklung des deutschen Verwaltungs- 
rechts überhaupt. 
Die hier vorliegende Schrift bildet’ gleichsam die Fortsetzung der 
Aprer’schen. Sie stellt in zwei Haupttheilen die Centralbehörden und 
die Provinzialbehörden dar und gibt ausserdem in den Beilagen meh- 
rere werthvolle, bisher ungedruckte Urkunden. Ein Vergleich mit 
ihrer jüngsten Vorgängerin, der Arbeit von Apter, liegt unter diesen
	        
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