Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dritter Band. (3)

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getrieben werden dürfen und müssen, ist in der Verfassungsurkunde 
nicht vorgeschrieben worden *°) und konnte schon im Interesse 
der Rechtssicherheit nicht vorgeschrieben sein. Endlich spricht 
für die Richtigkeit der hier vorgetragenen Ansicht, dass das Reichs- 
gesetz vom 11. Februar 1875 für die Revision der Rechnungen 
des Deutschen Reichs die in Preussen geltenden oben entwickelten 
Bestimmungen für massgebend erklärt hat. 
#5) Ebensowenig, dass der Reichstag in der Geltendmachung seines 
Bewilligungsrechtes frei ist und willkürlich verfahren kann.
	        
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