Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

Literatur‘) 
Das geltende Verfassungsrecht der evangelischen Landes- 
kirchen in Deutschland und Oesterreich von Emil Friedberg. 
Leipzig 1888. XVI und 446 Seiten. Gross-Oktav. 
Die vorliegende Arbeit von FRIEDBERG bedeutet eine erhebliche För- 
derung unserer Wissenschaft des evangelischen Kirchenrechts. Wie ausser- 
ordentlich reich ist gerade in den letzten Jahrzehnten die Fortentwickelung 
des evangelischen Kirchenrechts gewesen! Fast alle Landeskirchen haben 
durch die Einführung synodaler und presbyterialer Verfassungsformen eine 
schr erhebliche rechtliche Umwandlung erfahren. Die Wissenschaft war 
diesem Fortschritt nicht gefolgt. Ja, es war, wie der Verfasser in seiner 
Vorrede mit Recht hervorhebt, seit den Tagen Just Henning Böhmer’s 
überhaupt eine durchgreifende Bearbeitung des evangelischen Kirchenrechts 
nicht in die Hand genommen worden. FRIEDBERG hat es unternommen, 
an die ungeheure Arbeit heranzugehen, welche hier zu thun ist. 
Dabei handelt es sich um ein Doppeltes: um die Herbeischaffung des 
Materials und sodann um die Bearbeitung desselben. In beiderlei Richtung 
ist FRIEDBERe thätig geworden. 
Der Herbeischaffung des Materials ist die bekannte Sammlung gewidmet, 
welche FRIEDBERG unter dem Titel „Die geltenden Verfassungsgesetze der 
evangelischen deutschen Landeskirchen“* 1885 veröffentlicht hat. Bereits 
ist zu derselben ein erster Ergänzungsband erschienen (1888), ein zweiter 
steht bevor. 
In der uns jetzt beschäftigenden Arbeit hat FRIEDBERG sich das Ziel 
gesteckt, den von ihm zugänglich gemachten reichen Stoff nunmehr auch 
wissenschaftlicher Darstellung zu unterziehen. Und es ist zweifellos, dass es 
ihm gelungen ist, unserer Wissenschaft eine bedeutende und werthvolle Gabe 
darzubieten. 
m 1 
*) Da in Folge der Stofffülle im ersten Hefte die Abtheilung „Literatur“ 
wegbleiben musste, bringen wir im vorliegenden Hefte diese Abtheilung vor 
den Aufsätzen. Die Redaction. 
Archiv für öffentliches Recht. IV. 2. 11 ** 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.