Literatur‘)
Das geltende Verfassungsrecht der evangelischen Landes-
kirchen in Deutschland und Oesterreich von Emil Friedberg.
Leipzig 1888. XVI und 446 Seiten. Gross-Oktav.
Die vorliegende Arbeit von FRIEDBERG bedeutet eine erhebliche För-
derung unserer Wissenschaft des evangelischen Kirchenrechts. Wie ausser-
ordentlich reich ist gerade in den letzten Jahrzehnten die Fortentwickelung
des evangelischen Kirchenrechts gewesen! Fast alle Landeskirchen haben
durch die Einführung synodaler und presbyterialer Verfassungsformen eine
schr erhebliche rechtliche Umwandlung erfahren. Die Wissenschaft war
diesem Fortschritt nicht gefolgt. Ja, es war, wie der Verfasser in seiner
Vorrede mit Recht hervorhebt, seit den Tagen Just Henning Böhmer’s
überhaupt eine durchgreifende Bearbeitung des evangelischen Kirchenrechts
nicht in die Hand genommen worden. FRIEDBERG hat es unternommen,
an die ungeheure Arbeit heranzugehen, welche hier zu thun ist.
Dabei handelt es sich um ein Doppeltes: um die Herbeischaffung des
Materials und sodann um die Bearbeitung desselben. In beiderlei Richtung
ist FRIEDBERe thätig geworden.
Der Herbeischaffung des Materials ist die bekannte Sammlung gewidmet,
welche FRIEDBERG unter dem Titel „Die geltenden Verfassungsgesetze der
evangelischen deutschen Landeskirchen“* 1885 veröffentlicht hat. Bereits
ist zu derselben ein erster Ergänzungsband erschienen (1888), ein zweiter
steht bevor.
In der uns jetzt beschäftigenden Arbeit hat FRIEDBERG sich das Ziel
gesteckt, den von ihm zugänglich gemachten reichen Stoff nunmehr auch
wissenschaftlicher Darstellung zu unterziehen. Und es ist zweifellos, dass es
ihm gelungen ist, unserer Wissenschaft eine bedeutende und werthvolle Gabe
darzubieten.
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*) Da in Folge der Stofffülle im ersten Hefte die Abtheilung „Literatur“
wegbleiben musste, bringen wir im vorliegenden Hefte diese Abtheilung vor
den Aufsätzen. Die Redaction.
Archiv für öffentliches Recht. IV. 2. 11 **