Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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(S. 194); die Schöpfung einer Persönlichkeit oder eines Organs, 
behauptet er (S. 387), könne niemals ein Rechtssatz sein, viel- 
mehr knüpfe alles Recht an bereits existirende Persönlichkeiten 
oder Organe an. Aber mag man auch zugeben, dass die juri- 
stischen Personen nicht (willkürliche) Schöpfungen des Rechts 
sind, so bedarf doch jede juristische Person für ihre rechtliche 
Existenz und Organisation mindestens der Anerkennung durch 
einen Rechtssatz !?), und diese Anerkennung kann nicht von dem 
das Lebenselement der juristischen Person bildenden Zwecke völlig 
absehen. 
Im Verlaufe seiner Untersuchungen macht aber auch JELLINEK 
selbst von dem für die Jurisprudenz verworfenen Zweckbegriff 
einen umfassenden und tiefgreifenden Gebrauch. Die Funktionen 
der Staatsgewalt -- Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung 
— unterscheidet er lediglich nach ihren Zwecken (8. 213 ff.) Und 
wenn er behauptet, diese Differenzirung der Staatsthätigkeit sei 
nicht Aufgabe der Rechtswissenschaft, sondern umfassender staats- 
wissenschaftlicher Betrachtung, so verkennt er, dass die Juris- 
prudenz, indem sie sich jene Begriffe aneignet, den Inhalt der- 
selben unmöglich ignoriren kann. Noch auffallender ist es, dass 
JELLNEK einen so specifisch juristischen Unterschied, wie den- 
jenigen zwischen Gesetz im formellen und im materiellen Sinn, 
auf den verschiedenen (nächsten) Zweck des Staatsaktes zurück- 
führt (S. 240). Auch die wesentlich juristische Frage, wann eine 
Reihe von Verwaltungsthätigkeiten als ein einheitlicher Akt zu 
betrachten sei, will JELLINEK nach dem Vorhandensein oder 
Fehlen eines gemeinsamen Zweckes entscheiden (S. 221— 222). 
Die Grundansicht, welche die Rechtswissenschaft auf die äusseren 
  
12) Auch die Vertheidiger der realen Wesenheit der juristischen Person 
„leugnen nicht, dass eine juristische Person als solche nur kraft des objek- 
tiven Rechtes zu bestehen vermag“ (GIERKE in dem eben genannten Werke, 
S. 19—20. Dass für die juristische Person, im Gegensatz zur physischen 
Person, das Organ ein Rechtsbegriff, hat derselbe in Schmoller’s Jahrbuch, 
Bd. VI, S. 1138 ff., und in dem angef. Werke, S. 615, richtig hervorgehoben).
	        
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