Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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Anton Menger, o. ö. Prof. der Rechte an der Wiener Universität, Das 
Recht auf den vollen Arbeitsertrag in geschichtlicher Darstel- 
lung. Stuttgart, Cotta SS. X und 171. 
Ein Vertreter der, wenn ich so sagen darf, „exakten Rechtswissenschaft“, 
der hervorragende Lehrer des Processrechts an der Wiener Hochschule weist 
uns in seiner kurzen aber gehaltvollen Arbeit einen wissenschaftlich neuen 
Weg, um die steile Höhe, auf der wir die heissersehnten Lösungen des 
sozialen Problems vermuthen, wenn auch nicht gleich zu erreichen, so doch 
in die Sehweite zu bekommen, von welcher aus ergiebige, sachliche Beob- 
achtung möglich wird; mehr zu erhoffen als das, was sich auf dem Boden 
der realen Verhältnisse verwirklichen, nach gewissenhafter Prüfung als mit 
der innern Natur des Kulturstaates vereinbar erkennen lässt, davor bewahrt 
uns in dem vorliegenden Buche der sachlich-kritische Geist des gelehrten 
Vertassers, der uns hier auch zum überzeugten Anhänger seiner andern Lehre 
werden lässt, dass erst dann, wenn die socialistischen Ideen unserer Tage 
aus den endlosen volkswirthschaftlichen und philanthropischen Erörterungen, 
welche in der That bis zur Stunde den Hauptinhalt der einschlägigen litte- 
rarischen Erscheinungen bilden, losgeschält und in nüchterne Rechtsbegriffe 
verwandelt sind, erst dann werden die praktischen Staatsmänner zu erkennen 
im Stande sein, wie weit die geltende Rechtsordnung im Interesse der lei- 
denden Volksklassen umzubilden ist, Zu dem Zwecke gibt MEnGER in 
erstaunlicher Fülle eine „Nachlese“, richtiger eine an vielen Punkten zum 
ersten Male entwickelte quellenmässige Darstellung des Rechts auf den vollen 
Arbeitsertrag, auf Existenz und auf Arbeit d. i. der „drei socialisti- 
schen Grundrechte“ unter vorwiegender Heraushebung des ersten, in welchem 
er den Kern des zur Zeit um die Verwirklichung kämpfenden socialistischen 
Systems erblickt. Dabei macht sich die methodische Sicherheit des an 
systematische Geedankenarbeit gewohnten exakten Juristen Schritt für Schritt 
fühlbar gegenüber den oft krausen Linien der zur Darstellung gebrachten 
6konomischen Haupt- und Nebenlehren. 
Die deutsche Rechtsphilosophie, die Wortführer der socialen Reform: 
Marıo, RopDBERTUS, Marx, EngELs, LAssaLLe, die zeitlich originellsten und 
originären Führer des englischen und französischen Socialismus werden im 
Einzelnen auf den juristischen Werthgehalt ihrer dargestellten Theorien 
untersucht unter innerlicher Verarbeitung des dargebotenen Stoffes. Es 
leuchtet ein, dass die vom Verfasser bald in voller, bald in geminderter 
Deutlichkeit herausgehobenen Resultate sich vielfach mit der Auffassung 
kreuzen, welche in den vom modernen Staate in den verschiedensten F‘or- 
men gebotenen Surrogaten: der Armenpflege, der Kranken- und Unfallunter- 
stützung, der Alters- und Invaliditätsrente nichts anderes erblickt als nach- 
träglichen Ersatz für zu wenig gezahlten Arbeitslohn. Das Facit insbesondere, 
welches MENGER in seinen mit parteiloser Ruhe geschriebenen Schlussbemer- 
kungen zieht, muss nur ermuthigen, den von scharfsinniger Seite eingeschla-
	        
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