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Vereinigten Staaten zuzurechnen; aber das wäre unbedingt ver
fehlt: die Einwohner des Territoriums — selbstverständlich soweit
sie nicht ein Bürgerrecht anderer Staaten besitzen, sondern soweit
sie die Souveränität der Unionsregierung über sich in der ge-
hörigen Weise anerkennen — sind trotzdem Bürger der Ver-
einigten Staaten; sie besitzen das amerikanische Indigenat, wenn
ihnen auch die active und passive Wahlfähigheit hinsichtlich der
drei gedachten Factoren fehlt, denn „Bürgerrecht“ im weiteren
Sinne, oder Indigenat einerseits und actives oder passives Wahl-
recht andererseits sind durchaus nicht gleichbedeutend. Das
letztere ist nur eine, vielleicht die praktisch wichtigste Folge aus
dem ersten, welche aber nicht nothwendigerweise gezogen zu
werden braucht; und, wie man bestimmten Klassen von Bürgern,
etwa denen, welche noch nicht 21 Jahre alt sind, politische
Rechte absprechen kann, welche andern gewährt werden, so kann
man auch den Einwohnern gewisser geographischer Bezirke active
politische Rechte vorenthalten, und zwar in beiden Fällen aus
dem gleichen Grunde: nämlich mit Rücksicht auf die zu präsu-
mirende Unfähigkeit der betreffenden Personen. Im ersten Falle
ist das ja ganz unzweifelhaft, im anderen bei einigem Nachdenken
auch leicht ersichtlich: unverkennbar nämlich vermögen die den
Menschen umgebenden realen Verhältnisse seines ständigen Auf-
enthaltes auf ihn, beziehungsweise seine Anschauungen, einen Ein-
fluss zu üben, welcher ihm die Fähigkeit entzieht, am politischen
Leben seines Volkes unmittelbaren Antheil zu nehmen, und ausser-
dem kann es wohl geschehen, dass gerade bestimmte Bezirke —
wie das z, B. thatsächlich für das Territorium zutrifft — zum
grössten Theile von Elementen bevölkert werden, welche unter
geordneten staatlichen Verhältnissen ihre Lebenszwecke nicht
zu erreichen vermochten, und bei denen dann mit Rücksicht
auf diesen Umstand sowie die — namentlich im ersten Stadium
der Colonisation schwer ins Gewicht fallende, räumliche Ent-
fernung ihres erwählten Wohnsitzes von den übrigen Theilen
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