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punkte aus betrachtet, die Ausnahmestellung eines Territoriums
erscheinen muss, zu einer dauernden Institution zu erheben,
sondern seit jeher zielbewusst darauf hinarbeiteten, aus dem
Territorium ebenfalls Einzelstaaten zu bilden. „Einzelstaaten“,
nicht einen Einzelstaat; denn ganz abgesehen davon, dass die
Culturverhältnisse in den einzelnen Theilen des Territoriums
viel zu verschieden waren oder geworden wären, um sie alle
gleichzeitig und gleichmässig mit höheren politischen Rechten
auszustatten, hätte ein solches Verfahren auch wiederum jenem
Schematismus widersprochen, von welchem schon die Rede war,
und der unter Anderm — worauf es hier ankommt — auch dazu
geführt hat, möglichst darauf zu achten, dass unter den Einzel
staaten keiner besonders an Grösse und Einwohnerzahl hervor-
rage und dadurch etwa in die Lage gebracht werde, ein der
Selbständigkeit der andern gefährliches Uebergewicht über die-
selben zu gewinnen. Zwar konnte dieser Gesichtspunkt den
ursprünglichen dreizehn Staaten gegenüber, welche als solche
bereits bei Gründung der Union bestanden und allerdings in Grösse
und Einwohnerzahl recht verschieden von einander waren, selbst-
verständlich nicht zur Geltung gebracht werden; aber es zeigt
sich doch auch gerade darum, dass man beispielsweise dem Staate
Newyork, der sich mit Vorliebe als der „empire state“ der Union
zu bezeichnen liebt, von Seiten der andern oft mit sehr vielem
Misstrauen entgegentritt; und jedenfalls dürfte und darf diese
hier angedeutete Rücksicht nicht ausser Acht gelassen werden,
wo die Möglichkeit besteht, ihr Rechnung zu tragen. In Folge
dessen hat man denn eben schon sehr früh angefangen, das Terri-
torium in eine Anzahl kleinerer „Territorien“ einzutheilen, deren
jedes einen bestimmten Namen erhielt und seiner Ausdehnung
nach als ein geeignetes räumliches Substrat für einen daraus erst
zu bildenden und den bezüglichen Anforderungen entsprechenden
Staat anzusehen war.
Jedes dieser Territorien hat denn auch bei seiner Organi-