Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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niss auch thatsächlich von einem Mangel in den öffentlichen 
Verhältnissen Amerikas, der nicht gerade zu den Vorzügen dieses 
„ersten Staatswesens der Welt“ gehört. Eine wahrhaft that- 
kräftige Regierung hätte mit den Mitteln — wie sie in Amerika 
zur Verfügung stehen — schon längst jede Spur des widerlichen 
Unfugs vertilgen müssen; man hätte im äussersten Falle zu dem 
schon oben angedeuteten Auswege greifen können, das Territorium 
einfach wieder zu desorganisiren und dann, unter Anwendung der 
geeigneten (iewaltmassregeln, die „Heiligen der jüngsten Tage“ 
mit Gewehren und Kanonen zu Paaren treiben sollen; oder will 
man wirklich durch Zaudern und übelangebrachte Nachsicht sich 
dieses Krebsübel immer fester einnisten lassen und damit der 
ganzen civilisirten Welt den Beweis liefern, dass doch Manches 
auch jenseits des Oceans recht faul ist? Das Territorium vom 
Salzsee bezeichnet — nachdem die Sklaverei unter den furcht- 
barsten Opfern beseitigt werden musste, da man auch diesem 
„Institute“ nicht von vornherein mit der nöthigen Entschieden- 
heit entgegentrat — den dunkelsten Punkt in den öffentlichen 
Zuständen der von ihren Bürgern so hoch — und zum grossen 
Theil mit Recht so hoch — gepriesenen überseeischen Republik. 
Die Erhebung eines Territoriums zu einem Staate ist prak- 
tisch der wichtigste Punkt aus der gesammten Lehre hinsichtlich 
des hier behandelten Gegenstands; denn der eigentliche Zweck 
der Territorien besteht ja gerade darin, ihrer Ausnahmestellung 
entrückt und in das System der Vereinigten Staaten eingefügt 
zu werden. 
Die einschlägige Bestimmung der Constitution ist in eben 
dem Art. IV S. III) enthalten, in welchem sich auch der oben 
mitgetheilte Satz hinsichtlich der Territorien findet, und lautet 
einfach: „Neue Staaten können durch den Üongress in diese 
— oe [. _ 
6) New States may be admitted by the Congress into this Union.
	        
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