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niss auch thatsächlich von einem Mangel in den öffentlichen
Verhältnissen Amerikas, der nicht gerade zu den Vorzügen dieses
„ersten Staatswesens der Welt“ gehört. Eine wahrhaft that-
kräftige Regierung hätte mit den Mitteln — wie sie in Amerika
zur Verfügung stehen — schon längst jede Spur des widerlichen
Unfugs vertilgen müssen; man hätte im äussersten Falle zu dem
schon oben angedeuteten Auswege greifen können, das Territorium
einfach wieder zu desorganisiren und dann, unter Anwendung der
geeigneten (iewaltmassregeln, die „Heiligen der jüngsten Tage“
mit Gewehren und Kanonen zu Paaren treiben sollen; oder will
man wirklich durch Zaudern und übelangebrachte Nachsicht sich
dieses Krebsübel immer fester einnisten lassen und damit der
ganzen civilisirten Welt den Beweis liefern, dass doch Manches
auch jenseits des Oceans recht faul ist? Das Territorium vom
Salzsee bezeichnet — nachdem die Sklaverei unter den furcht-
barsten Opfern beseitigt werden musste, da man auch diesem
„Institute“ nicht von vornherein mit der nöthigen Entschieden-
heit entgegentrat — den dunkelsten Punkt in den öffentlichen
Zuständen der von ihren Bürgern so hoch — und zum grossen
Theil mit Recht so hoch — gepriesenen überseeischen Republik.
Die Erhebung eines Territoriums zu einem Staate ist prak-
tisch der wichtigste Punkt aus der gesammten Lehre hinsichtlich
des hier behandelten Gegenstands; denn der eigentliche Zweck
der Territorien besteht ja gerade darin, ihrer Ausnahmestellung
entrückt und in das System der Vereinigten Staaten eingefügt
zu werden.
Die einschlägige Bestimmung der Constitution ist in eben
dem Art. IV S. III) enthalten, in welchem sich auch der oben
mitgetheilte Satz hinsichtlich der Territorien findet, und lautet
einfach: „Neue Staaten können durch den Üongress in diese
— oe [. _
6) New States may be admitted by the Congress into this Union.