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Union zugelassen werden.“ — Wenn auch die Fassung dieses
Satzes eine ganz allgemeine ist und darum selbstverständlich auf
alle, also auch solche Fälle anwendbar wird, in denen ein bisher
der Unionsregierung überhaupt nicht unterstehender Staat in die
Union aufgenommen werden soll, wie das beispielsweise bei der
Annexion von Texas zutraf — so bezieht er sich doch ganz ins-
besondere zweifellos auf die Zulassung eines bisherigen Terri-
toriums als Staat, wie gerade aus der engen Verbindung hervor-
geht, in welche er mit der Bestimmung hinsichtlich der Territorien
gebracht worden ist. Schon die Verfasser der Constitution haben
sich der Ueberzeugung nicht verschlossen, dass das Territorium
die Grundlage neuer Staaten zu bilden berufen sei, wenn sie
auch, wie schon früher bemerkt wurde, keineswegs die Grossartig-
keit vermuthen konnten, welche den historischen Entwicklungsgang
derselben dann ausgezeichnet hat.
An den Grundsatz des Art. IV lassen sich allerdings manche
Bedenken, namentlich insofern knüpfen, als die Schöpfung eines
neuen Staates innerhalb der Union streng genommen eine Ver-
fassungsänderung enthält, bezüglich deren nicht das einfache Be-
lieben des Congresses genügen, sondern der für die Amendirung
der Constitution im Allgemeinen bestehende Modus vorgeschrieben
sein sollte. Allein diese Seite der Sache näher zu erörtern, ge-
hört nicht hierher: es könnte darüber füglich auch nichts anderes
gesagt werden, als was in meiner Schrift über „Die Verfassung
der Nordamerikanischen Union“ ausführlicher dargethan worden
ist 6). Hier kommt es nur darauf an, die juristische Qualität des
Vorganges festzustellen, welcher in einer derartigen Erhebung
eines Territoriums enthalten ist.
Wenn man festhält, dass die Territorien Selbstverwaltungs-
bezirke sind, über welche den Vereinigten Staaten volle potestas
gebührt, trotzdem deren Ausübung den Territorialverwaltungen
u.
°) 8. 391 ff.