Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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Union zugelassen werden.“ — Wenn auch die Fassung dieses 
Satzes eine ganz allgemeine ist und darum selbstverständlich auf 
alle, also auch solche Fälle anwendbar wird, in denen ein bisher 
der Unionsregierung überhaupt nicht unterstehender Staat in die 
Union aufgenommen werden soll, wie das beispielsweise bei der 
Annexion von Texas zutraf — so bezieht er sich doch ganz ins- 
besondere zweifellos auf die Zulassung eines bisherigen Terri- 
toriums als Staat, wie gerade aus der engen Verbindung hervor- 
geht, in welche er mit der Bestimmung hinsichtlich der Territorien 
gebracht worden ist. Schon die Verfasser der Constitution haben 
sich der Ueberzeugung nicht verschlossen, dass das Territorium 
die Grundlage neuer Staaten zu bilden berufen sei, wenn sie 
auch, wie schon früher bemerkt wurde, keineswegs die Grossartig- 
keit vermuthen konnten, welche den historischen Entwicklungsgang 
derselben dann ausgezeichnet hat. 
An den Grundsatz des Art. IV lassen sich allerdings manche 
Bedenken, namentlich insofern knüpfen, als die Schöpfung eines 
neuen Staates innerhalb der Union streng genommen eine Ver- 
fassungsänderung enthält, bezüglich deren nicht das einfache Be- 
lieben des Congresses genügen, sondern der für die Amendirung 
der Constitution im Allgemeinen bestehende Modus vorgeschrieben 
sein sollte. Allein diese Seite der Sache näher zu erörtern, ge- 
hört nicht hierher: es könnte darüber füglich auch nichts anderes 
gesagt werden, als was in meiner Schrift über „Die Verfassung 
der Nordamerikanischen Union“ ausführlicher dargethan worden 
ist 6). Hier kommt es nur darauf an, die juristische Qualität des 
Vorganges festzustellen, welcher in einer derartigen Erhebung 
eines Territoriums enthalten ist. 
Wenn man festhält, dass die Territorien Selbstverwaltungs- 
bezirke sind, über welche den Vereinigten Staaten volle potestas 
gebührt, trotzdem deren Ausübung den Territorialverwaltungen 
u. 
°) 8. 391 ff.
	        
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