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nach deren Begehungsort heranzuziehen. Es ist zum Beispiel die
Zeichnung eines Plans nicht da erfolgt, wo sich der abgezeichnete
Gegenstand, sondern da, wo sich der Zeichner befindet: ein hart
an der Grenze liegendes Vertheidigungswerk kann vom Auslande
her aufgenommen werden. Festzuhalten ist obige Ansicht bei
Mittheilung und Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen; nicht
der Ort, an welchem der verrätherische Brief ankommt, nicht der
Ort, an welchem das Geheimniss etwa durch die Zeitung zur
allgemeinen Kenntniss gelangt, entscheidet, sondern nur der Ort,
von welchem aus der Verräther den Brief abgesandt, das Ge-
heimniss der Oeffentlichkeit übergeben hat. In gleicher Weise
ist der Begehungsort von Theilnahmehandlungen festzustellen,
unabhängig von dem der Hauptthat. Verschafft Jemand in
Deutschland dem Spion falsche Pässe, um ihm das Eindringen
in eine französische Festung zu ermöglichen, oder gewährt er
dem entflohenen Verräther in Deutschland Unterkommen, so liegt
der Begehungsort der Beihülfe, der Begünstigung in Deutsch-
land, mag auch die Hauptthat selbst auf französischem Boden
verübt sein.
Es fragt sich, ob das Gesetz auf Handlungen, die im Aus-
lande begangen sind, anwendbar ist. Das Spionagegesetz sagt über
sein räumliches Herrschaftsgebiet nichts; es ist für Frankreich
gegeben und auf die Kolonien ausgedehnt worden. Massgebend
sind die Art. 5 und 7 des code d’instruction criminelle in ihrer
Veränderung durch das Gesetz vom 27. Juni 1866. Leitendes
Prinzip ist das Territorialitätsprinzip; Delikte, die in Frankreich
und den Kolonien begangen sind, fallen unter das Spionagegesetz,
mag der 'Thäter ein Franzose oder ein Ausländer sein. Für die
im Auslande verübten Thaten machen die genannten Artikel einen
Unterschied, ob sie crimes oder delits sind. Die Handlungen
gegen das Spionagegesetz sind, wie noch zu zeigen, lediglich dölits.
Diese werden aber, wenn sie von einem Ausländer im Auslande
begangen sind, überhaupt nicht bestraft. Veröffentlicht ein Deutscher
ein französisches Staatsgeheimniss in einer deutschen Zeitung, oder
verschafft er sich aus der französischen Gesandtschaft geheime
Schriftstücke, so wird er nicht bestraft. Allgemein sagt OLUNET