Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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deutung, dass sie ungestraft die Gesetze des Aufenthaltsstaates 
verletzen dürfen. Sie unterliegen hierfür der Strafgewalt ihres 
eigenen Staates; andererseits können sich ihre Delikte, insbesondere 
wenn sie im Einverständnisse mit der Regierung des Absende- 
staates erfolgt sind, als Verletzungen des Völkerrechts darstellen. 
Sie berechtigen den fremden Staat zu Abwehrmassregeln: es 
kommt in Betracht Warnung des Gesandten, Beschwerdeführung 
oder Antrag auf Abberufung bei der absendenden Regierung, 
Rücksendung durch Zufertigung der Pässe und Abbruch des 
diplomatischen Verkehrs; eine Festnahme des Gesandten, sei es 
auch nur als Sicherheitshaft, erscheint, wie jeder Angriff auf die 
Person, unzulässig. Hier ist zu untersuchen, ob sich Delikte der 
(Gesandten gegen das Spionagegesetz als Verletzungen des Völker- 
rechts darstellen. Dies lässt sich nicht schon durch Hinweis auf 
den allgemeinen, so ziemlich anerkannten Satz beantworten, dass 
der Gesandte überhaupt die Gesetzgebung des Aufenthaltsstaates 
zu achten hat. Denn gerade die Natur seiner Thätigkeit kann 
ihn mit den Bestimmungen des Spionagegesetzes in Widerspruch 
setzen. Der Gesandte hat nicht nur den eigenen Staat im fremden 
Lande zu vertreten, er soll sich auch über die Zustände des letz- 
teren unterrichten. Es ist seine Pflicht, die Kräfte und Hülfs- 
mittel desselben kennen zu lernen, die politischen Absichten der 
fremden Regierung zu ermitteln, und der eigenen über die ge- 
machten Erfahrungen Bericht zu erstatten. Ein Militärbevoll- 
mächtigter oder Attach& der Gesandtschaft hat die Aufgabe, 
die Mittel der Landesvertheidigung zu erforschen. Diesen Ver- 
tretern ist gerade an der Auskundschaftung von Staatsgeheim- 
nissen gelegen; der Gesandte sucht sich wichtige Schriftstücke zu 
verschaffen, der Militärattach® nimmt Pläne von Befestigungen 
auf, er späht nach neuen Erfindungen, die auf dem Gebiete des 
Militärwesens gemacht sind, er zieht offen und, wenn es nicht 
anders möglich ist, heimlich Erkundigungen ein über Alles, was 
für den Krieg von Bedeutung ist. Und diese diplomatischen 
Vertreter werden nicht nur von jedem Staate entsendet, sie wer- 
den bereitwillig empfangen und eines besonderen Schutzes ver- 
sichert. Der fremde Staat weiss recht gut, wessen er sich von
	        
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