Quellen und Entscheidungen.
—,m
Die Grundzüge der Verwaltungsorganisation der
französischen Colonialgebiete.
Von
Prof. Dr. P. Lovis Lucas in Dijon und Prof. Dr. &. BLONDEL
in Lyon.
Die bedeutende Erweiterung, welche das französische Colonial-
gebiet seit einigen Jahren erfahren , und die wichtigen Verände-
rungen, welche die Verwaltungsorganisation desselben angenommen
hat, geben einer Uebersicht über die dieselbe betreffenden Regeln ein
besonderes fachliches Interesse Wir beabsichtigen im folgenden
eine summarische und begrenzte Uebersicht den Lesern des Archivs
darzubieten, indem wir die Einzelheiten absichtlich bei Seite lassen,
um bloss die Hauptzüge anzugeben.
Die französischen Colonien — mit dieser Benennung be-
zeichnen wir sowohl die Länder, die das Protektorat Frank-
reichs anerkennen, wie auch diejenigen, die der französischen
Herrschaft und Gesetzen völlig unterworfen sind —- bestehen aus
vier verschiedenen Gruppen. Wir werden überall nur die wich-
tigsten Bestandtheile einer jeden Gruppe aufzeigen.
I. Die afrikanischen Besitzungen: Diese umfassen Al-
gerien, 1830 erobert; die unter das französische Protektorat durch
den Bardovertrag vom 12. Mai 1881 gestellte Regentschaft Tunis;
Senegal sammt Pertinenzien und das französische Sudan; das
nördliche Guinea, Gabon, und das französische Congo ; Bourbon-