Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

Quellen und Entscheidungen. 
—,m 
Die Grundzüge der Verwaltungsorganisation der 
französischen Colonialgebiete. 
Von 
Prof. Dr. P. Lovis Lucas in Dijon und Prof. Dr. &. BLONDEL 
in Lyon. 
Die bedeutende Erweiterung, welche das französische Colonial- 
gebiet seit einigen Jahren erfahren , und die wichtigen Verände- 
rungen, welche die Verwaltungsorganisation desselben angenommen 
hat, geben einer Uebersicht über die dieselbe betreffenden Regeln ein 
besonderes fachliches Interesse Wir beabsichtigen im folgenden 
eine summarische und begrenzte Uebersicht den Lesern des Archivs 
darzubieten, indem wir die Einzelheiten absichtlich bei Seite lassen, 
um bloss die Hauptzüge anzugeben. 
Die französischen Colonien — mit dieser Benennung be- 
zeichnen wir sowohl die Länder, die das Protektorat Frank- 
reichs anerkennen, wie auch diejenigen, die der französischen 
Herrschaft und Gesetzen völlig unterworfen sind —- bestehen aus 
vier verschiedenen Gruppen. Wir werden überall nur die wich- 
tigsten Bestandtheile einer jeden Gruppe aufzeigen. 
I. Die afrikanischen Besitzungen: Diese umfassen Al- 
gerien, 1830 erobert; die unter das französische Protektorat durch 
den Bardovertrag vom 12. Mai 1881 gestellte Regentschaft Tunis; 
Senegal sammt Pertinenzien und das französische Sudan; das 
nördliche Guinea, Gabon, und das französische Congo ; Bourbon-
	        
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