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(Reunion-)Jinsel, Obock und Cheik Said beim Rothen Meere, end-
lich die grosse Insel Madagaskar, wo Frankreich der Königin der
Hovas das Protektorat endgültig auferlegt zu haben scheint.
Il. Die asiatischen Besitzungen umfassen, in Indien:
die Gebiete von Pondichery, Karikal, Yanaon, Mahs, Chander-
nagor; in der hinterindischen Halbinsel Cochinchina; das jüngst
eroberte Tongking, Kambodscha und Annam; die beiden letzten
sind einem einfachen Protektorat unterworfen.
III. In Oceanien: Neu-Caledonien und die dazu gehörigen
Inseln: Loyalty, Belep, Huon, Chesterfield, Neue Hebriden; die
zuerst unter das französische Protektorat gestellten und 1880
endlich einverleibten Tahiti-Inseln; dann einige andere australische
Inseln: Gambier, Tubuai, Marquesas, Tuamotu, Wallis.
IV. In Amerika: die französischen Antillen: Martinique,
Guadeloupe und mehrere Pertinenzien; Saint-Pierre und Miquelon
bei Neu-Fundland, das französische Guayana !).
Die Regeln, welche das Verwaltungssystem dieser Colonien
bestimmen, weisen unter sich eine grosse Mannigfaltigkeit auf,
bald nach der Wichtigkeit der Gebiete, und nach der Natur der
Rechte, die Frankreich darüber ausübt, bald nach dem Zeitpunkt
der Eroberung. Wir wollen dieselben kurz prüfen.
I. Afrikanische Besitzungen.
I. Algerien. Algerien gilt rechtlich als eine räumliche Ver-
längerung von Frankreich und ist heute der Civilverwaltung unter-
worfen. Die Verordnungen vom 26. August 1881, die sogenannten
„Decrets de Rattachement“, haben die verschiedenen öffentlichen
Dienstzweige von Algerien den betreffenden Ministerien des Mutter-
staatesangeschlossen. Der Generalgouverneur behältjedoch, kraft des
1) Wir geben hier nach der letzten Zählung die Bevölkerung der
französischen Colonien an:
Algerien 3867465 Einwohner; andere afrikanische Besitzungen und
Schutzgebiete 16885465 Einwohner.
Asiatische Colonien und Schutzgebiete 15508000 Einwohner.
Australische Colonien und Schutzgebiete 85000 Einwohner.
Amerikanische Colonien 399509 Einwohner.