Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

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bewohnt, von einem gewählten Maire und einem ebenfalls gewählten 
Gemeinderathe verwaltet. Die gemischten Gemeinden sind die- 
jenigen, die in ihren Bevölkerungen nur geringe Spuren von Ansie- 
delungen Fremder aufweisen. Sie umfassen oft sehr ausgedehnte Ge- 
biete (20000 bis 180 000 Hektare) und sind besonders von Eingebo- 
renen (10 000 bis 20 000 Einwohnern) bewohnt; sie haben an ihrer 
Spitze Civilbehörden, welche die ehemaligen Bureaux arabes er- 
setzt haben, und die zu ihrem Beistande die Mitwirkung einer, 
theils aus den angesehensten Europäern, theils aus den Vorsitzenden 
der Rathsversammlungen (Djemäas) der einheimischen Douars, be- 
stehende Uommission heranziehen. Die einheimischen Gemeinden 
sind ähnlich den gemischten Gemeinden, aber ausschliesslich von 
Eingeborenen bewohnt; sie sind militärisch verwaltet und mit 
einer kleinen Zahl von gemischten Gemeinden den militärischen 
Territorien eingegliedert. 
In religiöser Hinsicht sind die vier Religionsgenossenschaften : 
der Katholicismus, der Protestantismus, das Judenthum und der 
Islamismus gleich anerkannt und von der französischen Regierung 
unterstützt. Die Katholiken haben einen Erzbischof in Algier und 
je einen Bischof in Oran und ÜOonstantine. 
Hinsichtlich der Unterrichtsorganisation bildet Algerien eine 
vom Unterrichtsministerium abhängige Akademie, die von einem 
in Algier wohnenden Rektor verwaltet wird; die Organisation 
umfasst ferner noch einen akademischen Rath, drei Akademie- 
inspektoren (einen in jedem Departement), Departementsräthe und 
Elementarinspektoren. Der Pflege des obersten Unterrichtes dienen 
vier Hochschulen für: Rechtswissenschaft, Medizin und Pharmacie, 
für Naturwissenschaften (Sciences) und philologisch - historische 
Studien (Lettres). Gymnasien und Volksschulen gewähren den 
mittleren und Elementarunterricht. 
Was die Gerichtsorganisation betrifft, findet man in 
Algerien zwei verschiedene, nämlich das europäische und das 
muselmännische Gerichtswesen. Das europäische Gerichtswesen um- 
fasst ein in Algier seit 1834 sitzendes Appellationsgericht, vier 
seit 1870 in Algier, Oran, Constantine und Böne eingerichtete 
Assisengerichte, 16 Kreisgerichte (tribunaux d’arrondissements), 
Archiv für öffentliches Recht. IV. 4. 37
	        
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