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bewohnt, von einem gewählten Maire und einem ebenfalls gewählten
Gemeinderathe verwaltet. Die gemischten Gemeinden sind die-
jenigen, die in ihren Bevölkerungen nur geringe Spuren von Ansie-
delungen Fremder aufweisen. Sie umfassen oft sehr ausgedehnte Ge-
biete (20000 bis 180 000 Hektare) und sind besonders von Eingebo-
renen (10 000 bis 20 000 Einwohnern) bewohnt; sie haben an ihrer
Spitze Civilbehörden, welche die ehemaligen Bureaux arabes er-
setzt haben, und die zu ihrem Beistande die Mitwirkung einer,
theils aus den angesehensten Europäern, theils aus den Vorsitzenden
der Rathsversammlungen (Djemäas) der einheimischen Douars, be-
stehende Uommission heranziehen. Die einheimischen Gemeinden
sind ähnlich den gemischten Gemeinden, aber ausschliesslich von
Eingeborenen bewohnt; sie sind militärisch verwaltet und mit
einer kleinen Zahl von gemischten Gemeinden den militärischen
Territorien eingegliedert.
In religiöser Hinsicht sind die vier Religionsgenossenschaften :
der Katholicismus, der Protestantismus, das Judenthum und der
Islamismus gleich anerkannt und von der französischen Regierung
unterstützt. Die Katholiken haben einen Erzbischof in Algier und
je einen Bischof in Oran und ÜOonstantine.
Hinsichtlich der Unterrichtsorganisation bildet Algerien eine
vom Unterrichtsministerium abhängige Akademie, die von einem
in Algier wohnenden Rektor verwaltet wird; die Organisation
umfasst ferner noch einen akademischen Rath, drei Akademie-
inspektoren (einen in jedem Departement), Departementsräthe und
Elementarinspektoren. Der Pflege des obersten Unterrichtes dienen
vier Hochschulen für: Rechtswissenschaft, Medizin und Pharmacie,
für Naturwissenschaften (Sciences) und philologisch - historische
Studien (Lettres). Gymnasien und Volksschulen gewähren den
mittleren und Elementarunterricht.
Was die Gerichtsorganisation betrifft, findet man in
Algerien zwei verschiedene, nämlich das europäische und das
muselmännische Gerichtswesen. Das europäische Gerichtswesen um-
fasst ein in Algier seit 1834 sitzendes Appellationsgericht, vier
seit 1870 in Algier, Oran, Constantine und Böne eingerichtete
Assisengerichte, 16 Kreisgerichte (tribunaux d’arrondissements),
Archiv für öffentliches Recht. IV. 4. 37