Full text: Archiv für öffentliches Recht.Vierter Band. (4)

Die Persönlichkeit des Staates, organisch und 
individualistisch betrachtet'). 
Von 
Dr. Hvco Prevss. 
Die wissenschaftliche Herrschaft der organischen Staatslehre 
ist nach kurzer Dauer mehr und mehr durch die Persönlichkeits- 
theorie verdrängt worden. Während die Einen, wie vor allem 
V. GERBER, die organische Eigenschaft des Staates zwar aner- 
kennen, sie aber als begrifflich unerheblich der Persönlichkeit 
gegenüber in den Hintergrund stellen, wollen sie Andere, wie 
2. B. VAN KRrIEKEN, zu Gunsten der Persönlichkeits-Theorie gänz- 
lich aus der Doktrin entfernen. Auf der andern Seite steht 
solchen Anschauungen die Opposition besonders FRICKER’s gegen- 
über, welcher, um die organische Lehre zu retten, gegen die 
Persönlichkeits-Theorie ankämpft. In Wahrheit sind aber die 
Auffassung des Staates als Organismus und als Person an sich 
keine Gegensätze, vielmehr liegt die entscheidende Streitfrage 
innerhalb der Persönlichkeits-Theorie selbst. Hier steht die indi- 
!) Die folgende Abhandlung gibt im Wesentlichen den Inhalt eines 
Kapitels aus einer demnächst von mir zu publicirenden grösseren Mono- 
graphie: „Gremeinde, Staat, Reich als Gebietskörperschaften* (bei J. Springer, 
Berlin), welche eine Konstruktion des deutschen Staatswesens auf Grundlage 
der BESELER-GIERKE’schen Genossenschaftstheorie versucht. Da besonders 
LaBanD in der jüngst erschienenen 2. Auflage seines Staatsrechts die Grund- 
lage dieser Theorie in Frage stellt, schien es rathsam, diese. Apologie der- 
selben, welche in sich abgeschlossen ist, an dieser Stelle zu veröffentlichen.
	        
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