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heit; nicht als eine Maschine d. h. mechanisch, sondern als
einen Organismus d. h. organisch betrachtet. Das Wesen des
Örganischen aber beruht darauf, „dass es in sich selbst, nicht
ausser sich, den Grund und die Ursache seines Bestehens findet,
alles Aeussere höchstens als Bedingung, nicht als Ursache seines
Lebens in Betracht kommt“ °). So sehr entspricht dies der ganzen
modernen Weltanschauung, dass selbst STAHL, welcher der poli-
tischen Entwicklung seiner Zeit ganz anders gegenübersteht als
SCHLÖZER der der seinigen, der aber doch stets in sehr geschickter
Weise seine Ideen mit dem Zeitgeist in Einklang zu bringen
sucht, sich zu der Lehre bekennt, dass der Staat weder durch
den Willen der Einzelnen noch durch den des Volkes als Ganzen,
dass er überhaupt nicht durch eine beabsichtigte That entsteht,
so wenig als das ursprüngliche Recht. „Sondern es ist noch ein
höherer Factor als menschlicher Wille, die geschichtliche Fügung,
welche die unzähligen Thaten der unzähligen Menschen zu dem
einen Erfolge bringt, dass der Staat und dass er in der bestimmten
Weise entsteht“ 1%). Freilich tritt STAuL, indem er auf jener
„geschichtlichen Fügung“ seine Lehre von einer transcendenten,
zweckbewussten, göttlichen Einsetzung des Staates aufbaut, wieder
aus dem Rahmen der organischen Theorie heraus.
Gegen die Lehre LockE’s und RoussEAu’s vom Staatsver-
trage, welche das Zeitalter der Revolution beherrscht hatte, trat
mit der politischen auch eine wissenschaftliche Restauration ein,
welche ihren schärfsten Ausdruck in Lupwıe v. HALLER’s Restau-
ration der Staatswissenschaft findet !!). Diese Patrimonialtheorie
sieht in den Staaten geschlossene Menschenverknüpfungen, welche
durch Dienst- und Herrschaftsverhältnisse gebildet werden, und
%) Roux, Der Kampf der Theile im Organismus (1881) S. 216; vgl.
Rosm, Souveränität, Staat etc. S. 34.
10) StauL, Philosophie des Rechts Bd. II, Abth. 2, S. 171.
1) K. L. v. Harzer, Die Restauration der Staatswissenschaft oder
Theorie des natürlich geselligen Zustandes der Chimäre des künstlich bürger-
lichen entgegengesetzt, 6 Bde., Winterthur 1816—1825.