Aufsätze.
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Ueber den Begriff der Polizei und insbesondere der
Sicherheits-Polizei nach preussischem Rechte.
Von
Dr. OrTTo GERLAND,
Senator und Polizeidirigent in Hildesheim.
81. Einleitung.
Eine grosse Verwirrung herrscht in Theorie und Praxis dar-
über, was man unter Polizei im Gegensatz zur Verwaltung
im Uebrigen zu verstehen habe, und insbesondere auch darüber,
was nun wiederum innerhalb der anerkannten Grenzen der Polizei
dem Gebiete der Sicherheits-Polizei zuzurechnen sei. Es sind
dies keineswegs bloss akademische Fragen, sondern es knüpfen
sich, wie der weitere Inhalt dieser Abhandlung zeigen wird, sehr
wichtige praktische Folgen daran.
Um alsbald einiges über die Wichtigkeit der Klarstellung,
namentlich des Begriffs der Sicherheits-Polizei anzuführen, so be-
stimmt der $ 4 des Gesetzes über die Zulässigkeit des Rechts-
weges in Beziehung auf polizeiliche Verfügungen vom 11. Mai 1842
(G.-S. S. 192) für den Fall, dass das Beschreiten des Rechts-
weges gegen eine polizeiliche Verfügung wegen deren Eingriffs
in ein besonderes Recht von Erfolg begleitet gewesen ist:
„Eine Wiederherstellung des früheren Zustandes kann in
diesem Falle niemals verlangt werden, wenn solche nach dem
Ermessen der Polizei-Behörde unzulässig ist“,
Archiv für öffentliches Recht. V. 1.