Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

Zur Lehre von der ewigen Neutralität. 
Von 
Dr. jur. et phil. RETTICH in Sigmaringen. 
Cart Hırty, Die Neutralität der Schweiz in ihrer heutigen Auffassung. 
Bern. Verlag von J. Wyss. 1889. 
Die Veröffentlichung dieser actuellen Schrift — verfasst war 
sie, wenigstens theilweise, nach dem Vorwort des Verfassers schon 
früher — ist allerdings zunächst pro domo erfolgt. Aber indem 
sie den subjectivischen Erörterungen über die jüngst zwischen der 
deutschen Reichsregierung und der Schweiz entstandenen Miss- 
helligkeiten eine in den Tagesblättern nur allzu häufig vermisste 
wissenschaftlich-rechtliche Basis zu unterführen suchte, musste sie 
hüben wie drüben willkommen sein, und sie hat in der That auch 
gleich nach ihrem Erscheinen von einem grossen Theile der deut- 
schen Presse eine besondere Beachtung erfahren. Heute ist nun 
allerdings der Notenstreit der beiden Nachbarstaaten wieder auf 
dem besten Wege, in die alten freundschaftlichen Beziehungen 
auszulaufen. Allein der Anlass des kaum beruhigten COonflicts 
ist derart, dass er eine Wiederholung in anderen Formen und 
an anderen Orten keineswegs ausschliesst, während die Schlichtung 
selbst nicht etwa durch eine auf beiden Seiten anerkannte und 
darum für alle Zukunft präjudicirliche Rechtsconstatirung erfolgte, 
sondern eher zufolge einer gewissen Kampfesmüdigkeit auf beiden 
Seiten, oder sagen wir, durch eine glücklicherweise in Bern wie 
in Berlin vorhandene, allem Heissspornigen abholde Liebe zum 
Frieden zu Stande kam. Aus diesen Gründen beanspruchen die 
Archiv für Öffentliches Recht. V. 1. . 8
	        
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