Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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Begriff des „Rechtes“ im objectiven, sowie subjectiven Sinn ganz 
gleichgiltig ist, welchen Inhaltes dieses Recht ist, weil ja eben 
dieser „Inhalt“ die wechselnden zufälligen Merkmale einer 
concreten Rechtsgestaltung enthält, so gut es also für den Be- 
griff des subjectiven Rechtes ganz gleichgiltig ist, ob ich das 
Recht auf Rückzahlung eines Darlehens oder auf Zahlung einer 
Steuer, das Recht auf Leistung gemietheter Dienste oder des 
Militärdienstes im Auge habe, genau so gleichgiltig muss natür- 
lich die Verschiedenheit des Rechtsinhaltes gegenüber dem Be- 
griff des Subjectes dieser Rechte sein. 
Ein Gedanke von so seltener Selbstverständlichkeit, wie der 
vorliegende, konnte natürlich den Autoritäten der romanistischen 
Jurisprudenz nicht verborgen bleiben; allein trotzdem sehen wir 
sie die Anwendung des Begriffes der juristischen Person auf die 
Verhältnisse des öffentlichen Rechtes perhorresciren, denselben 
mit dem der Vermögensfähigkeit identificiren *°) und so zugleich 
ein bestimmtes Gebiet von Objecten abgrenzen, auf welches sich 
dieser Begriff angeblich beschränken soll: das Vermögensrecht, 
— allerdings regelmässig das ganze Vermögensrecht inbegrifflich 
des Erbrechtes. So finden wir denn, Dank jener oben beklagten 
Auseinanderreissung des Zusammengehörigen, in der herrschenden 
Jurisprudenz einen fertigen Begriff der juristischen Persönlichkeit: 
er bedeutet die Fähigkeit, Träger von Vermögensrechten zu sein. 
So schiebt Savıany die Bedeutung der oben angeführten 
Quellenstellen mit dem Bemerken bei Seite, den Römern hätten 
derlei Sätze nur für das Staatsrecht und den Process gegolten °°). 
So sagte KIERULFF®”): „Ganz ungehörig ist es, den Staat in 
diese privatrechtliche Lehre (!) hereinzuziehen. Denn wo 
nach dem Gesetze der Staat in einem Verhältniss zum Privaten 
steht, da hört das Gebiet des Privatrechtes auf und für die Fälle, 
6) Da das Gebiet der Familienrechte, wenigstens für unsere heutigen 
Ansichten, hinwegfällt. — %) A.a. O. S. 238. So auch Böckme, Pan- 
dekten 2. Aufl. S. 233. — ”) A. a.0. S. 130. —’ ®) A.a. 0. 8. 98.
	        
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