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Willensdogma fand IHERING darin, dass nach ihm Willensunfähige,
Kinder, Wahnsinnige, Entmündigte, Rechtssubjecte nicht sein
könnten. In der That führt das Willensdogma mit unerbitt-
licher Oonsequenz zu diesem Resultate. Seitens der Anhänger
des Willensdogmas wurde zwar der Versuch gemacht, diesen
Widerspruch damit aufzuklären, dass der obgedachten Kategorie
von Personen nur „potentiell“ die Willensfähigkeit zustehe, ‚nicht
aber actuell oder damit, dass man auf den Gegensatz von W ollen-
dürfen und Wollenkönnen hinwies !12); allein dies führt, wie
ZRODLOWSKI!!3) es etwas kräftig ausdrückt, zu der „albernen
Fiction, Willensfähigkeit anzunehmen, wo die Fähigkeit, einen
vernünftigen Willen zu haben, ausgeschlossen ist“, also zu „einer
Willensfähigkeit, die keine ist“ 11),
Zwar findet sich auch der Versuch, diese Fiction ernst zu
nehmen. Schon FRICKER erblickt beiläufig in der gesetzlichen
Vertretung eines Willensunfähigen „etwas der juristischen Person
Aehnliches“ !15) und neuestens hat BIERLIN@!!®) ausführlich die
Persönlichkeit des vertretenen Willensunfähigen als eine fingirte
zu begreifen gesucht. Allein diese Ansicht hat gleichwie die
Vertheidigung der wissenschaftlichen Fictionen, welche BIERLING
im Anschlusse an dieselbe versucht hat, mit Recht wenig Anklang
gefynden. Gewiss bleibt für den, der dem Willensdogma anhängt,
nichts übrig als dem Willensunfähigen einen rechtlich relevanten
Willen anzudichten. Allein die Annahme solcher Unwahrheiten
kann niemals Aufgabe der Wissenschaft sein; eine derartige An-
nahme erklärt nichts, sondern geht der Erklärung aus dem Wege.
Freilich ist auch die IuErıne’sche Ausführung auf begrün-
deten Widerspruch gestossen. Vor Allem mit jener Folgerung,
welche den Begriff der juristischen Person in eine unverbundene
Jahrb. I. S. 298 ff. — 12) So Wınpschem 5. Aufl. 8 37. N. 2a E,;
ZITELMANN a. &. O. S. 47; Rosın, Souveränetät ete. 8. 23. — !') Röm.
Pr.-Recht I. 8. 139. -— !"4) Ebendas. S. 120. — 115) A. a. O. 8. 38.
— 1) Kritik der juristischen Grundbegriffe II. S. 84 ff. — '17) In Ihering’s
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