Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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porationen oder Anstalten. Gegen statutenwidrige Beschlüsse 
des höchsten corporativen Organes kann nur eine dem betreffenden 
Vereine oder Gemeinwesen fremde Macht, die staatliche Gewalt, 
helfen; von innen heraus gibt es keine Abhilfe. Und im Staate? 
Es gibt Staatsverfassungen, die diesem Ideale entsprechen: die 
absolute, rein centralistisch organisirte. Aber gerade die moderne 
parlamentarische und constitutionelle Verfassung zeichnet sich 
sehr zu ihrem Nachtheile von der vorigen dadurch aus, dass sie 
für eine Reihe von Willens-Oonflicten zwischen den Organen 
einer nach dem Recepte der „separation des pouvoirs“ organisirten 
Verfassung eine Einigung nicht kennt und nicht kennen kann, 
weil ja eben nach jenem Recepte in der Unabhängigkeit 
verschiedener Organe von einander die Grundfeste aller freiheit- 
lichen Entwickelung erblickt wird. Und an solchen „Conflicten“ 
ist in der Geschichte der constitutionell regierten Staaten kein 
Mangel! 
So ist beispielsweise die im constitutionellen Staate er- 
folgte Vertheilung der Gewalt, abstracte Rechtsnormen zu er- 
lassen, an verschiedene Organe eine stete Quelle solcher im Rechts- 
wege nicht zu lösender Oonflicte. Eine gesetzwidrige Verordnung 
des Ministers oder der Krone bleibt bestehen, weil es im Staate 
keine Macht über der Krone gibt. Man hat die Gerichte zur 
Cognitur über die Gesetzmässigkeit der Verordnungsthätigkeit 
berufen; allein die Gerichte und Verwaltungsgerichte können 
nichts anderes, als die Anwendung der Verordnung im concreten 
Falle ausschliessen. Die Verordnung bleibt bestehen und die Ver- 
wirrung ist eben desshalb nur noch grösser, zumal wenn man bedenkt, 
dass verschiedene Gerichte über dieselbe Rechtsfrage verschieden 
urtheilen können. Man hat auch die Minister für gewisse Fälle 
dieser Art haftbar erklärt; nehmen wir an, es liege ein solcher 
Fall vor und der Staatsgerichtshof spreche den Minister schuldig. 
Der Rechtsbestand der Verordnung wird dadurch dennoch nicht 
tangirt. Oder man denke an verfassungswidrige Gesetze oder an
	        
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