Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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gewordene Fortbildung des Rechtes durch Wissenschaft und 
Praxis darstellt. Als hiermit im Zusammenhange stehend möge 
des Problems vorübergehend gedacht werden, das allerdings seit 
der Glossatorenzeit literarische Bearbeitung, aber noch keine 
Lösung gefunden hat — ob und in wie weit Strafgesetze sich 
auch gegen juristische Personen richten und ob dieselben generell 
delictsfähig seien ? 
Nicht minder wichtig ist die Frage, ob den juristischen Per- 
sonen, diein unseren Verfassungen „Jedermann“ oder allen „Staats- 
bürgern“, den „Deutschen“ u. s. w. gewährten „Grundrechte“ oder 
„staatsbürgerlichen Rechte“ zukommen ? Wie steht es insbesondere 
mit politischen Wahlrechten, mit dem Recht der freien Meinungs- 
äusserung, dem Petitionsrecht, dem Hausrecht, dem Recht auf Wah- 
rung des Briefgeheimnisses, dem Vereinsrecht, den nationalen, den 
religiösen Rechten, dem Rechte auf Ehre? Lassen sich überhaupt 
Juristische Personen als „Staatsbürger“ betrachten, denen ja in den 
Verfassungen manche dieser Rechte reservirt zu werden pflegen? 
Haben sie eine Nationalität, eine Religion? Kommt es in allen diesen 
Beziehungen auf die Qualitäten aller Mitglieder, oder einiger, oder 
der Majorität oder die der bezüglichen Organe an? Diese Fragen, 
die hier blos aufgeworfen, nicht gelöst werden sollen, werden sich 
kaum beantworten lassen, wenn man nicht auf Grund der eben 
erwähnten Interpretation der diese Rechte gewährenden Gesetze 
die Zwecke der einzelnen juristischen Personen in concreto ins 
Auge fasst. In dieser Beziehung wird man wohl einen Unter- 
schied machen müssen zwischen solchen, welche ihre Zwecke vom 
Staate octroirt erhalten, die daher in der Regel zugleich staat- 
liche Organe sein werden und solchen, deren Gemeinzweck sich 
von innen heraus frei gebildet hat. Diesen letzteren wird man 
alle in den Verfassungen den „Staatsbürgern“ gewährten Rechte 
zuschreiben müssen, welche zur Erfüllung ihrer Gemeinzwecke 
nöthig oder nützlich sind; jenen ersteren aber nicht. 
In der Praxis werden die hier berührten Probleme sehr
	        
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