Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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theilung der Regierungen zugewiesenen Arbeiten im Abschnitt 
IS 2 auf: 
2) 
3) 
10) 
„Die gesammte Sicherheits- und Ordnungs-Polizei, mithin 
Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung; 
Vorbeugung und Stillung von Aufläufen; Ausmittelung 
und Ergreifung von Verbrechern; Gewerbe-Visitationen; 
Gefängnisse; Straf- und Corrections-Anstalten; Vorbeu- 
gung von Feuersbrünsten und polizeiwidriger Bauten; 
Wiederherstellung der abgebrannten Gebäude; Landarmen- 
Anstalten; Hospitäler und Armenwesen; und was sonst 
mit diesen Gegenständen zusammenhängt; 
Medicinal- und Gesundheits- Angelegenheiten in polizeilicher 
Rücksicht, z. B. Verkehr mit Medicamenten; Verhütung 
von Kuren durch unbefugte Personen; Ausrottung von 
der Gesundheit nachtheiligen Vorurtheilen und Gewohn- 
heiten, Vorkehrungen gegen ansteckende Krankheiten und 
Seuchen unter Menschen oder Thieren; Kranken- und 
Irrenhäuser, Rettungsanstalten; Unverfälschtheit und Ge- 
sundheit der Liebensmittel u. s. w.; 
die Uensur“. 
VIII. Das Gesetz zum Schutze der persönlichen Frei- 
heit vom 12. Februar 1850*°) gestattet in & 1 u. a. Personen 
in polizeiliches Gewahrsam zu nehmen, wenn: 
„die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sittlichkeit, Sicher- 
heit und Ruhe diese Massregel dringend erfordert“. 
IX. Nach dem preussischen Strafgesetzbuch vom 14. April 
1851°°) 8 344 wird bestraft: 
1) 
  
49) 
50) 
wer in Städten oder Dörfern übermässig schnell fährt 
oder reitet oder auf öffentlichen Strassen oder Plätzen 
der Städte oder Dörfer mit gemeiner Gefahr Pferde ein- 
fährt oder zureitet; 
G.-S. S. 45. 
G.-S. S. 101.
	        
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