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um das Wort: „Wege“, als Satz 5, Satz 6 und 8 vermehrt um
das Wort: „Wasserstrasse“, als Satz 8 und 10, Satz 7 vermehrt
um die Worte: „Wege oder Wasserstrassen“, als Satz 9 und
Satz 5 sowie & 346, Satz 3 zusammengezogen als Satz 7 und
8 346, Satz 2 als Satz 6 in den $ 366 des Reichs-Straf-Gesetz-
buchs vom 15. Mai 1871 übergegangen sind.
84. Entscheidungen der Verwaltungs-Behör-
den und Gerichte.
Betrachten wir nunmehr die Entscheidungen der Verwaltungs-
behörden und Gerichte, und zwar zunächst
A. die der Verwaltungsbehörden.
Darf man, was wohl keinem Zweifel unterworfen ist, diejenigen
Rubriken, in welchen im Ministerialblatt für die innere Verwaltung
der Stoff eingetheilt ist, als der Ansicht des Ministers des Innern
entsprechend ansehen, so rechnet derselbe Folgendes zur Sicher-
heits-Polizei:
1) Verfolgung von Verbrechern °!),
2) Einrichtung von Strafregistern ’?),
3) Ausweisung von Ausländern, welchen correctionelle Nach-
haft zuerkannt ist °®),
4) Ausschliessung bestrafter Personen vom Aufenthaltsorte
durch die Polizei-Behörden 5?) in Gemässheit des Gesetzes
vom 31. December 1842°°),
5) die Wegepolizei, insbesondere den Transport von Dampf-
pflügen auf Chausseen °®),
°1) Ministerial-Blatt für die innere Verwaltung, Jahrg. 1876 S. 279,
1888 S. 111, 179.
52) das. 1883 S. 45, 1888 S. 3.
58) das. 1881 S. 10.
54) G.-S. 1843 S. 5.
5) Ministerial-Blatt 1883 S. 59.
66) das. 1856 S. 152, 1887 S. 64, hierzu ist auch die Entscheidung des
Ministers des Innern an den Magistrat zu Berlin vom 9. September 1883 zu