Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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einen Unterschied machen? Soviel ich sehe ist wenigstens die 
Existenz eines solchen bisher noch nicht behauptet, geschweige 
denn als gerechtfertigt und geboten, oder gar als positiv rechtlich 
bestehend nachgewiesen worden. 
Kurz, bei näherer Betrachtung zeigt sich, dass die von v. MAr- 
Tırz vertretene Auffassung auch von der äussersten Unklarheit 
ist. Was wird eigentlich gefordert? dass der Ausländer, welcher 
im Ausland ein Verbrechen begangen hat, das Inland nach seiner 
That betreten hat? oder dass er sich dauernd darin aufhält? oder 
dass er in der Absicht, sich der Strafverfolgung zu entziehen, es 
wieder verlassen hat? ist es dabei erheblich, dass dies nach Ein- 
leitung der Untersuchung (überhaupt oder gegen ihn?) geschehen 
ist? Und welches ist die Wirkung, wenn diese Bedingung nicht 
eingetreten ist? handelt es sich um eine Bedingung der Strafbar- 
keit, so dass der strafrechtliche Anspruch des Inlandes vorher 
überhaupt nicht existirt? oder ist zwar der Strafanspruch existent, 
aber die Verfolgung unzulässig? oder kann etwa nur die Aus- 
lieferung von dem Zufluchtsstaat nicht begehrt werden? — 
Die unternommene Abschweifung mag noch dadurch ihre 
Rechtfertigung erhalten, als sich aus derselben die praktische 
Bedeutung der hier vertretenen Anschauung in gewissen Bezieh- 
ungen erkennen lässt. Denn was über den Inhalt der vom Deut- 
schen Reich abgeschlossenen Auslieferungsverträge mitgetheilt 
wurde, lässt erkennen, dass in sehr bedeutendem Umfang die Aus- 
lieferung des Inländers wie des Ausländers, selbst wenn derselbe 
im Ausland delinquirt hat, vertragsmässig festgesetzt ist. 
Im Uebrigen mag noch Folgendes hervorgehoben werden. 
Die Durchführung des Strafverfahrens gegen einen im Ausland 
befindlichen Beschuldigten wird ja in vielen Fällen zunächst that- 
sächlich unmöglich sein. Aber trotzdem ermangelt es nicht der 
praktischen Bedeutung, dass das Verfahren gegen ihn schon jetzt 
juristisch zulässig ist. Denn dies ermöglicht es, gleich alle Vor- 
kehrungen für den Fall zu treffen, dass sich die Situation ver-
	        
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