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des bewussten, vernünftigen menschlichen Willens ist“ (pg. 139).
Denn zur Naturnothwendigkeit des Menschen gehört es, dass er
bewusstes Lebewesen ist, dass die naturgemässe Entfaltung seines
Wesens, insbesondere auch als Gesellschaftswesen sich vollzieht
unter Bethätigung seines Vorstellens, Fühlens, Wollens, die sich
freilich immer nur an und unter den Bedingungen der ihm äusser-
lich gegebenen Natur und Gesellschaft entwickeln. Auch der
Staat ist in Entstehung, Bestand und Fortbildung gedacht, ge-
fühlt, gewollt. Ja gerade die „evolutionistische* Betrachtungs-
weise, die dem Verfasser vorschwebt, führt zu dem Ergebniss,
dass die verschiedenen Stufen der menschlichen Kultur und die
verschiedenen Gestaltungen der menschlichen Gesellschaft eine
aufsteigende Entwicklung darstellen, in welcher das menschliche
individuelle und Gemeinschaftsleben immer mehr, immer allge-
meiner, immer vollkommener sich mit begrifflicher Bewusstheit
und in planmässigen Zwecksetzungen vollzieht... Wenn Prkuss
die Gemeinde und den Staat zu den „gewordenen“ Körper-
schaften in dem Sinne zählt, dass sie — im Gregensatz zu den
gewillkürten Körperschaften — nicht durch zweckbewussten Willen
entstehen und bestehen, dass sie ohne Hinblick auf irgend einen
Zweck geworden sind, so bedarf es nicht des Rückblickes auf
historisch noch erkennbare Gemeindegründungen, es genügt der
Hinweis auf die Entstehung des deutschen Reiches, auf seine
verfassungsmässigen Zwecksetzungen, um zu erkennen, dass jene
Wendung eine mystische Formel SCHELLING’schen Ursprunges ist.
Eine organische Anschauung, welche den Einschlag des mensch-
lichen Bewusstseins, des zweckerfüllten Willens in den Bildungen
auch der „gewordenen Körperschaften“ der Familie, der Ge-
meinde, des Staates, der Staatenverbindungen einfach eliminirt,
anstatt' seine Wirkungskraft, wie denn freilich auch seine Ge-
bundenheit an die gegebenen natürlichen und historischen Fak-
toren aufzuweisen, ist wissenschaftlich werthlos.
Und nicht nur eine „scheinbare Parodoxie“, sondern