Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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eine Parodoxie in der verwegensten Bedeutung des Wortes ist 
es, wenn der Verfasser die begriffliche Zwecklosigkeit 
aller politischen Gebilde proklamirt. „Der gewordenen 
Körperschaft“ — so sagt er pg. 281 — „ist ein bestimmter Zweck 
begriflich fremd; denn sie ist das naturnothwendige Produkt 
organischer Entwicklung, als welches sie — wie jedes organische 
Naturerzeugniss — wohl Früchte tragen, eine Wirkung äussern, 
aber keinen Zweck haben kann.“ Das ist die vollkommene Ver- 
kennung des spezifischen Unterschiedes, der zwischen unter-, 
menschlichen und menschlichen Organismen obwaltet. Gewiss 
kann am Individuum, an der „gewordenen Körperschaft“ in einer 
theoretischen Abstraktion der leere Begriff der Willensmacht, 
der Persönlichkeit aufgewiesen werden. Aber wenn es wahr ist, 
dass ein realer Wille nur durch seinen Inhalt begriffen werden 
kann; wenn es ferner wahr ist, dass der Inhalt des Willens, als 
Vorstellung des wollenden Subjektes davon aufgefasst, dass und 
was es will, nichts Anderes ist als der Zweck; wenn es endlich 
wahr ist, dass der Staat wie das Recht thatsächlich Willensver- 
hältnisse sind — wenn das Alles wahr ist, dann wird es niemals 
gelingen, sich die realen Erscheinungen des Staates und des 
Rechtes begriflich zu verdeutlichen ohne Hereinziehung des 
Zweckmomentes.. Ohne dasselbe werden sie abstrakte Schemen 
bleiben. Freilich und ganz selbstverständlich: dem Staate wie 
dem Rechte wohnen spezifische Zwecke inne, die sich zu 
andern menschlichen Zwecken (sittlichen, religiösen, wirthschaft- 
lichen, technischen Zwecken) entweder nur als Mittel oder gänz- 
lich fremd verhalten. Es ist aber eine grobe Täuschung, als ob 
mit der logisch nothwendigen Zurückweisung der dem Staate 
und dem Rechte fremden oder darüber hinausliegenden Zwecke 
aus den ihnen geltenden Begriffsbestimmungen, das Moment der 
spezifisch staatlichen und rechtlichen Zwecke selbst eliminirt sei. 
So erweist sich denn auch an diesem Punkte die organische 
Auffassung, wie sie PREUSS versteht, als nicht geeignet, um die
	        
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