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wird, dass Bosnien und die Herzegowina in keinem staatsrecht-
lichen Verbande zu Oesterreich-Ungarn stehen, so wird zunächst
die Frage zu beantworten sein, was unter einem staatsrechtlichen
Verband zu verstehen ist. Eine erschöpfende Erörterung dieser
Frage müsste die Begriffs- und Grenzbestimmungen des Bundes-
staates und Staatenbundes umfassen und auch der — unseres
Erachtens von einem ganz anderen Eintheilungsgrunde beherrsch-
ten — Unterscheidung zwischen Real- und Personal-Union nach-
gehen. Eine solche Erörterung kann in dem Rahmen dieser
Untersuchung nicht gegeben werden. Es genügt aber für den
vorliegenden Fall, den Begriff des Staates festzuhalten. Der Staat
ist der Zustand der Beherrschung einer ansässigen Menschen-
gruppe innerhalb eines bestimmten Gebietes. So weit also die
Herrschaft reicht, so weit eine mit der suprema potestas, mit der
Macht des unwiderstehlichen Befehlens ausgerüstete Gewalt die
Unterthanen beherrscht, so weit ıst die beherrschte Unterthanen-
Vielheit zu einem staatsrechlichen Ganzen verbunden. Das Ver-
hältniss der Beherrschung beruht ja immer darauf, dass ein Theil
der Individuen-Vielheit eines Gebietes seine Macht dem Herrscher
zur Verfügung stellt, so dass dieser Kraft der Uebermacht dieser
mächtigeren Gruppe die Gesammtheit und jeden Einzelnen be-
herrscht. Ob diese Gruppe es thut, auf Grund der freien, sitt-
lichen Ueberzeugung von der Nothwendigkeit und Gerechtigkeit
des Gebotes oder in blindem Autoritätencultus, ist für die
begriffliche Erfassung des Thatbestandes gleichgiltig 13), Diese
Gruppe ist dann die sogenannte „herrschende“ Mehrheit, so
genannt, weil sie es ist, welche den Herrscherwillen determinirt.
Ob diese Mehrheit ') ihre Macht auf ihr intellectuelles oder
—_.
18) Das ist aber der Grund, weshalb jeder Herrscher die jeweils vor-
handene sittliche Ueberzeugung der Unterthanen-Mehrheit beachten muss.
Sobald er sich mit dieser in Widerspruch setzt, entbehren seine Befehle der
zwingenden Macht. Vgl. Empirische Untersuchungen, $. 203 (gegen FRIcKER).
14) Mehrheit ist nicht arithmetisch, sondern dynamisch zu nehmen.
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