Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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Medicinal-Personen einschliesslich der Thierärzte, die Errichtung 
von Kranhenhäusern, Entbindungs-Anstalten und Apotheken, die 
Anlagen von Friedhöfen, die Errichtung von Anstalten zur Unter- 
suchung von Lebensmitteln u. dgl. sind nichts als Zweige der 
Verwaltungs-Thätigkeit !°°), dagegen die Fragen, ob den feuer-, 
wasser- und baupolizeilichen Vorschriften genügt wird, ob der 
Verkehr auf den Strassen gesichert wird — sei es hinsichtlich 
des baulichen Zustandes derselben, sei es mit Rücksicht auf 
menschliche Thätigkeit, z. B. Aufstellen etc. von Gegenständen, 
schnelles Fahren, Treiben von Vieh u. dgl., die Revision der 
Häuser, Waarenlager u. dgl. bezüglich ihrer Sicherheit gegen Ein- 
sturz, Feuersgefahr, Explosion u. dgl., die Revision der Fabriken 
in Hinsicht darauf, ob die zur Sicherung des Lebens und der 
Gesundheit der daselbst verkehrenden Arbeiter und sonstigen 
Personen, z. B. Verdeckung der Kreissägen, Treibriemen oder 
Maschinen überhaupt; die Vorsorge gegen Explosionen und 
Feuersgefahr in den Werkstätten, die Aufsicht darüber, dass die 
bestellten Medicinal- Personen, z. B. insbesondere Hebammen, 
Chirurge, Apotheker ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach- 
kommen, dass in den Krankenhäusern die Gefahr von An- 
steckungen vermieden wird, dass Niemand zu frühzeitig oder zu 
spät beerdigt werde, die Begräbnissplätze den gesundheitspolizei- 
lichen Anforderungen entsprechen, dass nicht gegen die zum 
Schutze gegen Viehseuchen erlassenen Gesetze gefehlt werde, dass 
die zum Verkauf gestellten Lebensmittel nicht der Gesundheit 
schädlich sind, im Giftverkehr vorsichtig gehandelt werde u. dgl., 
alles das sind Dinge, welche nur im Interesse der öffentlichen 
Sicherheit liegen, da jeder aus dem Publikum, der in eine dieser 
Angelegenheiten verwickelt wird, davon betroffen werden kann, eine 
menschliche Thätigkeit oder Unterlassung dabei in Frage kommt 
und Leben, Gesundheit und Eigenthum der Staatsbewohner da- 
108) Vgl. namentlich ScHuLzE a. a. O. S. 524.
	        
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