Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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12) die Ertheilung von Üoncessionen zu Concerten, Tanz- 
13) 
14) 
15) 
16) 
17) 
18) 
19) 
20) 
musiken, Illuminationen, Fackelzügen, Ständchen, Feuer- 
werken, Steigen von Luftballons, Schlittenfahrten, Vogel- 
und Scheibenschiessen, Maskenbällen, zu künstlerischen 
Productionen aller Art, Vorlesungen und Akademien, zu 
allen Arten Schaustellungen und sonstigen Sehenswürdig- 
keiten, zu Aufstellung von Menagerien, Bereiterbuden, 
Productionen von Seiltänzern u. s. w. und Aufsichtsführung 
bei allen diesen Vorkommenheiten ; 
doch verbleibt dem Stadtrath als städtischer Obrig- 
keit die Concessionsertheilung zum gewerbsmässigen Musik- 
machen, 
die gesammte Gesindepolizei, einschliesslich der Conces- 
sionirung zur Gesindemäkelei, 
Erörterung vorgekommener Unglücksfälle, bei welchen 
Menschen verletzt oder getödtet worden sind, 
Concurrenz mit den Criminalbehörden zu Entdeckung 
von Verbrechen, Ergreifung der Thäter und Sicherung 
des corpus delicti, 
die Aufhebung der Selbstmörder und Verunglückten, 
Verfügung wegen Behandlung Scheintodter ete., Wieder- 
belebungsversuche, 
Anwendung aller zulässigen Sicherungsmittel gegen ge- 
fährliche und verdächtige Personen überhaupt, daher auch 
Ausweisung derselben, bezüglich deren Transport, 
Ueberwachung gemeingefährlicher Individuen, Führung der 
Vigilanzbücher, der Steckbriefrollen, der Verzeichnisse 
über gestohlene (egenstände etc., 
Haussuchungen, Nachforschungen, Verhaftungen, vorläufige 
Vernehmungen und andere schleunige Expeditionen bei 
beabsichtigten oder bereits verübten Verbrechen und 
Vergehungen, 
die Untersuchung und Bestrafung der Widersetzlichkeit
	        
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