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Peters E. Dr., Die Regentschaft und Regierungsstellvertretung
der deutschen Landesherren. Breslau 1889. (96 S.)
Die Lehre von der Regentschaft und von der Regierungsstellvertretung
erfreut sich in der neueren staatsrechtlichen Literatur nicht bloss eingehender
Erörterung in den Lehrbüchern, sondern hat auch ausreichende monographische
Bearbeitung (v. KircHEnHEIM, Hanckr) erfahren. Eine neue Schrift kann
daher demselben Thema kaum mehr prinzipielle Seiten abgewinnen, sondern
muss sich darauf beschränken, im Wesentlichen den Charakter eines Referates
über den Stand der Lehre an sich zu tragen. Die Lösung dieser beschränkten
Aufgabe ist dem Verfasser durchaus gelungen, namentlich mag auch die Leb-
haftigkeit der Darstellung lebend erwähnt werden. So ist z. B. die Wahl
des Ausdrucks glücklich, wenn der Verfasser S. 85 bemerkt, dass bei der
Stellvertretung der Monarch noch immer das movens bleibe, der Vertreter
lediglich als agens in Betracht komme. Von Interesse erweisen sich die Aus-
führungen über den strafrechtlichen Schutz des Regenten, in welcher Frage
der Verfasser den Standpunkt des Reichsstrafgesetzbuches mit m. E. wegen
8 81 lit b. R.-Str.-G.-B. nicht stichhaltigen Gründen de lege ferenda bekämpft.
In Betreff der Ausübung der kaiserlichen Rechte während einer Regentschaft
in Preussen reproduzirt der Verfasser die herrschende durch die bekannten
Ausführungen LapBann’s und SEYDEL’s wohlbegründete Lehre. In einem An-
hange behandelt der Verfasser die widerspruchsvolle Erscheinung einer Mit-
regentschaft, deren Begründung er nur dann als zulässig erachten will, wenn
sie ausdrücklich in der Verfassung vorgesehen wäre. M. E. wäre aber selbst
eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Bestimmung über die Zulässigkeit
einer Korregentschaft lediglich als die Eventualität einer mit besonderer
titulären Auszeichnung ausgestatteten Stellvertretung oder Regentschaft zu
interpretiren, da, wie sich v. ScHULZE treffend geäussert hat, dem Wesen
der Monarchie unter allen Umständen eine Dyarchie widerspricht.
Ozernowitz. F. Hauke.
Aschrott, Dr. P. F., Amtsrichter. Aus dem Strafen- und Gefäng-
nisswesen Nordamerikas. Sammlung gemeinverständlicher wissen -
schaftlicher Vorträge, herausgegeben von Rup, Vırcmow. — Neue
Folge. 4. Serie. Heft 76.
Der Verfasser berichtet über seine diesbezügliche Studienreise nach den
Vereinigten Staaten; er stellt den Beurtheiler sogleich auf den richtigen
Boden, indem er vorausschickt, dass ein eigentliches System des ameri-
kanischen Freiheitsstrafwesens nicht bestehe, weil dieses erstens noch in der
Entwickelung begriffen, sodann aber, je nach dem Partikularrecht der ein-
zelnen Staaten der Union, überaus vielgestaltig sei. Gemeinsam sei nur etwa
die Eintheilung der Gefängnisse in State penitentiaries (entsprechend
unsern Zuchthäusern), in District prisons und in County jails (letztere
für Untersuchungshaft und kurze Strafzeiten). Der amerikanische Richter
Archiv für öffentliches Recht. V. 4. 39