21)
22)
23)
24)
25)
26)
27)
28)
29)
30)
31)
gegen obrigkeitliche Personen, Polizei-Officıanten, soweit
dieselbe überhaupt zur Competenz der Polizei-Behörde
gehört,
alle Massregeln zur Aufrechthaltung der öffentlichen Ruhe,
bei Tag und Nacht, und des Hausfriedens, daher z. B.
Einschreiten bei Tumult und Aufruhr und Ergreifung von
Vorbeugungsmassregeln dagegen, gegen Lärm und Ge-
schrei; Massregeln zur Verhütung gewaltsamer Selbsthülfe,
das Nachtwächterwesen in seinem ganzen Umfange, mit-
hin Anstellung, Verpflichtung, Instruirung und Beauf-
sichtigung der Nachtwächter,
das Verfahren gegen Bettler, Trunkenbolde, Vagabunden,
liederliche Dirnen, unehelich schwangere Weibspersonen,
aufliegende Gesellen, Lehrlinge und Dienstboten,
Aufsichtsführung über die Meubleure, Trödler, Pfand-
verleiher, Schacherjuden, Stempel- und Petschaftschneider,
Aufsicht über den Wagenverkehr bei öffentlichen Lust-
barkeiten, Bällen, Redouten, Illuminationen etc.,
Verfügung wegen der etwa nöthig werdenden Sperrung
der Strassen und Brücken,
Aufsicht über die Geräumigkeit der Strassen überhaupt,
die Untersuchung und Bestrafung des schnellen Fahrens
und Reitens auf den Strassen, des ungebührlichen Peitschen-
knallens etc.,
die Untersuchung und Bestrafung des unerlaubten Schies-
sens, Abbrennens von Feuerwerkskörpern u. s. w.,
die Untersuchung und Bestrafung des Tragens verbotener
Waffen,
Erörterung über Feuerschäden, soweit sich auf eine ver-
brecherische Absicht oder strafbare Fahrlässigkeit dabei
schliessen lässt, und Aufsichtsführung bei ausgebrochenem
Feuer, um unnöthigen Menschenzusammenfluss abzuhalten
und Eigenthumsvergehen zu verhindern,
4*