Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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erörtert die „Entstehung und Anwendung des Rechts auf dem Gebiete der 
Arbeiterversicherung“, das zweite enthält „das Recht der wissenschaftlichen 
Grundlagen“. In den weiteren drei, noch ausstehenden, Büchern sollen die 
Grundzüge der social-politischen Fürsorge (Gründe und Mittel derselben, 
Fürsorgerecht und Fürsorge - Anspruch, berechtigte und verpflichtete Per- 
sonen) ferner die Rechtsverhältnisse der Beitragsleistung für socialpolitische 
Zwecke, endlich die Grundzüge der Versicherungsordnung (Organisation, 
Formen und Verfahren, socialpolitisches Strafrecht) entwickelt werden. 
Das erste Buch bildet einen werthvollen Beitrag zur Lehre von den 
Rechtsquellen. Es untersucht einmal die Normenbildung und sodann die 
zeitlichen und räumlichen Beziehungen der Gesetze. In ersterer Beziehung 
kommen neben den reichsgesetzlichen eine Reihe untergeordneter Satzungen 
in Betracht, welche von Rosın einer überaus feinen und scharfsinnigen Ana- 
lyse unterzogen werden. Die in grösster Mannichfaltigkeit in den Reichs- 
gesetzen sich findenden Bezugnahmen auf solche subordinirte Normenquellen 
unterscheidet er in einfache Hinweisungen, Vorbehalte, und eigentliche 
Ueberweisungen, Delegationen, ferner in obligatorische und fakultative, end- 
lich in einfache und zusammengesetzte, welche letzteren wieder entweder ein 
Concurrenz- oder ein Ersatzverhältniss oder ein Zusammenwirken ver- 
schiedener zum Erlass von Normen berechtigter Organe begründen. Inhalt- 
lich stehen die untergeordneten Satzungen dem Reichsrecht hinwiederum 
entweder abändernd oder erweiternd, erklärend oder ausführend gegenüber. 
Alle diese Distinetionen werden in subtilster Zerfaserung durchgeführt und 
auch in ihrer praktischen Bedeutsamkeit aufgedeckt; beispielsweise führen 
sie zur Beantwortung der controversen Frage, ob und inwieweit neben dem 
Reichsrecht den Einzelstaaten eine autonome Befugniss zur Begründung einer 
neuen bzw. erweiterten Arbeiterversicherung verblieben ist. Es folgt eine 
Uebersicht sämmtlicher zum Erlass von Normen des Versicherungsrechts be- 
fugter Organe und ihrer Competenz. Bei der hieran sich schliessenden Be- 
trachtung der räumlichen und zeitlichen Wirksamkeit der Gesetze gestattet 
sich Rosm einen längeren Excurs betreffs der Uebergangsbestimmungen zum 
Alters- und Invaliditäts-Versicherungs-Gesetz, der bei streng durchgeführter 
Systematik eigentlich wohl eher in den speciellen Theil gehört hätte, aber 
mit Rücksicht auf die actuelle praktische Wichtigkeit jener Bestimmungen 
hier vorweg genommen ist. 
Den Inhalt des zweiten Buches bilden die rechtlichen Beziehungen der 
„wirthschaftlichen Grundlagen“, nämlich der „Beschäftigung“ und des „Be- 
triebes“. Der Kreis der beschäftigten Personen wird nach allen Rechts- 
wegen hin genau begrenzt und festgestellt, das Beschäftigungsverhältniss nach 
seinen persönlichen, zeitlichen und räumlichen Beziehungen hin untersucht, 
der Arbeitsverdienst, seine Bestandtheile und Arten, erörtert. Ueberall wird 
von dem im Eingange des Buches im Anschluss an BRENTANO’s volkswirth- 
schaftliche Auseinandersetzungen präcisce formulirten socialpolitischen Grund-
	        
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