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erörtert die „Entstehung und Anwendung des Rechts auf dem Gebiete der
Arbeiterversicherung“, das zweite enthält „das Recht der wissenschaftlichen
Grundlagen“. In den weiteren drei, noch ausstehenden, Büchern sollen die
Grundzüge der social-politischen Fürsorge (Gründe und Mittel derselben,
Fürsorgerecht und Fürsorge - Anspruch, berechtigte und verpflichtete Per-
sonen) ferner die Rechtsverhältnisse der Beitragsleistung für socialpolitische
Zwecke, endlich die Grundzüge der Versicherungsordnung (Organisation,
Formen und Verfahren, socialpolitisches Strafrecht) entwickelt werden.
Das erste Buch bildet einen werthvollen Beitrag zur Lehre von den
Rechtsquellen. Es untersucht einmal die Normenbildung und sodann die
zeitlichen und räumlichen Beziehungen der Gesetze. In ersterer Beziehung
kommen neben den reichsgesetzlichen eine Reihe untergeordneter Satzungen
in Betracht, welche von Rosın einer überaus feinen und scharfsinnigen Ana-
lyse unterzogen werden. Die in grösster Mannichfaltigkeit in den Reichs-
gesetzen sich findenden Bezugnahmen auf solche subordinirte Normenquellen
unterscheidet er in einfache Hinweisungen, Vorbehalte, und eigentliche
Ueberweisungen, Delegationen, ferner in obligatorische und fakultative, end-
lich in einfache und zusammengesetzte, welche letzteren wieder entweder ein
Concurrenz- oder ein Ersatzverhältniss oder ein Zusammenwirken ver-
schiedener zum Erlass von Normen berechtigter Organe begründen. Inhalt-
lich stehen die untergeordneten Satzungen dem Reichsrecht hinwiederum
entweder abändernd oder erweiternd, erklärend oder ausführend gegenüber.
Alle diese Distinetionen werden in subtilster Zerfaserung durchgeführt und
auch in ihrer praktischen Bedeutsamkeit aufgedeckt; beispielsweise führen
sie zur Beantwortung der controversen Frage, ob und inwieweit neben dem
Reichsrecht den Einzelstaaten eine autonome Befugniss zur Begründung einer
neuen bzw. erweiterten Arbeiterversicherung verblieben ist. Es folgt eine
Uebersicht sämmtlicher zum Erlass von Normen des Versicherungsrechts be-
fugter Organe und ihrer Competenz. Bei der hieran sich schliessenden Be-
trachtung der räumlichen und zeitlichen Wirksamkeit der Gesetze gestattet
sich Rosm einen längeren Excurs betreffs der Uebergangsbestimmungen zum
Alters- und Invaliditäts-Versicherungs-Gesetz, der bei streng durchgeführter
Systematik eigentlich wohl eher in den speciellen Theil gehört hätte, aber
mit Rücksicht auf die actuelle praktische Wichtigkeit jener Bestimmungen
hier vorweg genommen ist.
Den Inhalt des zweiten Buches bilden die rechtlichen Beziehungen der
„wirthschaftlichen Grundlagen“, nämlich der „Beschäftigung“ und des „Be-
triebes“. Der Kreis der beschäftigten Personen wird nach allen Rechts-
wegen hin genau begrenzt und festgestellt, das Beschäftigungsverhältniss nach
seinen persönlichen, zeitlichen und räumlichen Beziehungen hin untersucht,
der Arbeitsverdienst, seine Bestandtheile und Arten, erörtert. Ueberall wird
von dem im Eingange des Buches im Anschluss an BRENTANO’s volkswirth-
schaftliche Auseinandersetzungen präcisce formulirten socialpolitischen Grund-