Full text: Archiv für öffentliches Recht.Fünfter Band. (5)

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Verfügung wegen Vertilgung der Maikäfer und Raupen, 
Erlaubnissertheilung zum gewerblichen Musikmachen, zu 
Bier-, Branntwein-, Kaffee-, Weinschank, zu Speise- und 
Gastwirthschaften und zum Beherbergen und Ausspannen, 
ingleichen zu Betreibung des Meubleur-, Trödel- und 
Pfandverleiher-Geschäfts. 
Bezüglich der Persönlichkeiten und Localitäten hat 
eine Vernehmung mit der Sicherheits -Polizei- Behörde 
einzutreten und darf die Erlaubniss ohne deren Zu- 
stimmung nicht ertheilt werden, 
Aufsicht auf die Innungen und auf die Betreibung der 
unzünftigen Gewerbe, insoweit nicht diese Aufsicht der 
Sicherheits-Polizei zusteht, 
Beseitigung der Zwistigkeiten zwischen Lehrherren, Ge- 
sellen und Lehrlingen, und Bestrafung von Ungebühr- 
nissen derselben, 
Aufsicht auf die Taxen der Handarbeiter, der Bäcker, 
der Fleischer, Holzmacher , Tagearbeiter , Lastträger, 
Schiffer, Chaisenträger und Bestrafungen der Contraven- 
tionen derselben, 
Aufsicht auf den unbefugten Hausirhandel, 
Aufsicht auf das unbefugte Einpaschen von Lebensmitteln 
und anderen Gegenständen, 
Aufsicht auf die Gewerbsunternehmungen, bei welchen 
Dampfkessel verwendet werden, daher auch auf die Dampf- 
schifffahrt, soweit der Gewerbsbetrieb als solcher getroffen 
wird ; die den Fremdenverkehr und Passagiertransport 
betreffenden Beziehungen sind daher ausgenommen, 
Aufsicht auf die Assecuranzanstalten, 
Aufsicht über unbefugtes Fischen und Angeln, 
Aufrechthaltung der Marktordnung auf den gewöhnlichen 
Wochenmärkten sowohl, als den Jahr-, Woll- und Vieh- 
märkten,
	        
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