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Verfügung wegen Vertilgung der Maikäfer und Raupen,
Erlaubnissertheilung zum gewerblichen Musikmachen, zu
Bier-, Branntwein-, Kaffee-, Weinschank, zu Speise- und
Gastwirthschaften und zum Beherbergen und Ausspannen,
ingleichen zu Betreibung des Meubleur-, Trödel- und
Pfandverleiher-Geschäfts.
Bezüglich der Persönlichkeiten und Localitäten hat
eine Vernehmung mit der Sicherheits -Polizei- Behörde
einzutreten und darf die Erlaubniss ohne deren Zu-
stimmung nicht ertheilt werden,
Aufsicht auf die Innungen und auf die Betreibung der
unzünftigen Gewerbe, insoweit nicht diese Aufsicht der
Sicherheits-Polizei zusteht,
Beseitigung der Zwistigkeiten zwischen Lehrherren, Ge-
sellen und Lehrlingen, und Bestrafung von Ungebühr-
nissen derselben,
Aufsicht auf die Taxen der Handarbeiter, der Bäcker,
der Fleischer, Holzmacher , Tagearbeiter , Lastträger,
Schiffer, Chaisenträger und Bestrafungen der Contraven-
tionen derselben,
Aufsicht auf den unbefugten Hausirhandel,
Aufsicht auf das unbefugte Einpaschen von Lebensmitteln
und anderen Gegenständen,
Aufsicht auf die Gewerbsunternehmungen, bei welchen
Dampfkessel verwendet werden, daher auch auf die Dampf-
schifffahrt, soweit der Gewerbsbetrieb als solcher getroffen
wird ; die den Fremdenverkehr und Passagiertransport
betreffenden Beziehungen sind daher ausgenommen,
Aufsicht auf die Assecuranzanstalten,
Aufsicht über unbefugtes Fischen und Angeln,
Aufrechthaltung der Marktordnung auf den gewöhnlichen
Wochenmärkten sowohl, als den Jahr-, Woll- und Vieh-
märkten,