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Aufsicht über das Höckerwesen,
Aufsicht auf den Getreidehandel,
Verhütung des Vor- und Aufkaufs und die Uebertheuerung
der Liebensmitttel,
Aufsicht auf Mass und (sewicht und auf Durchführung
der gesetzlichen Bestimmungen wegen der neuen Münz-
bezeichnungen,
Aufsicht auf den Victualienhandel,
Aufsicht auf das Bauwesen,
Aufsicht auf städtische und Privatbaue und auf Beob-
achtung der Bauregulativs,
Beseitigung von Gefahr drohenden Baulichkeiten,
Instand- und Reinhaltung der Strassen, Wege, Prome-
naden und Plätze, der Trottoirs, Brücken, Dachrinnen,
Abfallrohre, des Strassenpflasters, Verhinderung der Be-
schädigung dieser Anlagen und Sorge für die ungefähr-
liche Passirbarkeit der Strassen, Wege zur Winterszeit
durch Aufeisen, Schneeabfahren, Sandstreuen etc.,
Aufsicht auf die öffentlichen Brunnen, Wassertröge, sowie
die Wasserleitung überhaupt, ingleichen Uferbau,
Aufsicht auf das Trocknen und Breiten der Wäsche und
Betten, Ausklopfen der Teppiche, Reinigen der Ofen-
rohre etc., Abladen des Schuttes, der Asche etc. an dazu
ungeeigneten Plätzen,
Aufsicht auf die nächtliche Beleuchtung, Beleuchtung ge-
fährlicher Strassen,
Anstalten zur Verhütung der Entstehung und Verbreitung
von Feuersbrünsten, daher Aufsicht auf die Löschanstalten
und Leitung derselben bei entstandenem Feuer,
Aufsicht auf die Feuerungsanlagen,
Aufsicht auf das Schornsteinfegerwesen,
Besorgung der Brand-Versicherungs- Angelegenheiten,
Aufsicht über unvorsichtigen Gebrauch des Feuers und